LEGENDE: ROT bitte noch bearbeiten!
Vereinssatzung 1. M.D.C (MATERIA Daihatsu Club) oder
Hauptaugenmerk der Materia
2. D.M.C (Daihatsu Materia Club)
Schließt keine anderen Dais aus!
3. D.O.G (´s) (Daihatsu owners Germany)
Schließt keine anderen Dais aus!
Wie jeder ordnungsgemäße Verein, besitzen wir eine Satzung. Wer Interesse an unserem Club hat, kann sich diese gerne zu Gemüte führen und findet dort bereits einen ersten Einblick in das Leben mit dem M.D.C (MATERIA.Daihatsu.Club) !!!Name wurde erstmal so gewählt!!!DOG ist besser ;)
1. Vereinszweck
Der M.D.C bezweckt:
Unterstützung seiner Mitglieder bei der Freizeitgestaltung, z.B. durch gemeinsame Fahrten, regelmäßige Treffen oder gegenseitige Hilfeleistungen bei der Erhaltung der Fahrzeuge.
1. Der M.D.C ist überparteiisch und weltanschaulich neutral.
2. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung.
3. Weitere Ziele sind die Förderung des Vorbildlichen Verhaltens im Straßenverkehr, insbesondere des sicheren Fahrens, die Förderung der Kammerardschaft und die Unterstützung sozial schwacher Mitglieder, z. B. durch Aufhebung der Beitragspflicht.
4. Jeglicher Vereinszweck ist rein ideell. Die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
2. Name und Sitz des Clubs
Der Verein trägt den Namen:
M.D.C MATERIA.Daihatsu.Club oder 2 oder 3. D.O.G Daihatsu owners Germany
Der Sitz des Vereins ist unbekannt (noch) <<-VERÄNDERN!
3. Mitgliedschaft
Der Beginn einer Mitgliedschaft wird nach schriftlicher Antragstellung an den 1. Vorsitzenden durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, die ideellen Ziele und Zwecke des Vereins nach Abschnitt 1. – Vereinszweck – der Satzung mit zu unterstützen. Für jedes neue Mitglied tritt zunächst eine Probezeit von 3 Monaten ein. Es soll in dieser Zeit geprüft werden, ob die Person genügend Interesse für den Verein mitbringt, nicht negativ auffällt (ob im Straßenverkehr oder im allgemeinen), die Beiträge gezahlt werden und ob sich das Mitglied für den Verein arrangiert. Mitglieder des M.D.C sind dazu verpflichtet mindestens einmal i ?->Jahr bei Clubtreffen zu erscheinen. Vereinsmitglieder sollten möglichst ein Fahrzeug des Typs Daihatsu halten oder fahren. Die Fahrzeuge müssen technisch einwandfrei sein. Der Club besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Ehrenmitgliedern und passiven Mitgliedern. Ehrenmitglied kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung die Person werden, die sich in besonderem Maße für den Club eingesetzt hat und damit die Zwecke des Vereins gefördert hat. Passive Mitglieder sind Mitglieder, die nicht aktiv am Aufbau des Clubs mitarbeiten aber im Übrigen die Interessen des Clubs unterstützen.
Die Mitgliedschaft endet
1. durch den Tod des Mitglieds,
2. durch schriftliche Austrittserklärung,
3. durch Ausschluss und Entziehung der Mitgliedsrechte.
Der Ausschluss kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, z. B. wegen vereinsschädigendem Verhalten. Als Vereinsschädigendes Verhalten gilt insbesondere, wenn ein Mitglied mit dem festgelegten Beitrag für 3 Monate im Rückstand ist.
Der Austritt aus dem Verein ist dem 1. Vorsitzenden schriftlich mitzuteilen und kann zum Ende eines Monats erklärt werden.
4. Beiträge und Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beläuft sich von 1. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.
->ÜBERARBEITEN Der Club erhebt die Forderung an jedes ordentliche Mitglied, die Aufkleber des Clubs an der Heckscheibe seines Fahrzeuges anzubringen. Ob auch ein Aufkleber auf der Frontscheibe angebracht wird, ist jedem Mitglied selbst überlassen. Die Kosten für die Aufkleber sind selbst zu tragen.
Der jährliche Vereinsbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und ist durch die Mitgliederversammlung zu beschließen. Der Beitrag ist jeweils bis zum 31. Januar zu zahlen. Jedes Mitglied verpflichtet sich dazu einen Dauerauftrag einzurichten. Sollte dies innerhalb von 2 Monaten nach Eintritt nicht der Fall sein, so kann ihm nach Mitgliederbeschluss gekündigt werden. Der Jährliche Beitrag beträgt:
30 EURO arbeitende Mitglieder
20 EURO Arbeitslose, Wehr- und Zivildienstleistende Auszubildende, Schüler, Studenten
Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit. Spenden jedoch gerne gesehen.
Der Beitrag ist auf folgendes Konto zu überweisen:
AUF MEINS
5. Rechte und Pflichten der Club-Mitglieder
Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Clubs teilzunehmen.
Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche auf tatsächlich entstandene Auslagen. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. Bei selbstständigem Austritt oder Ausschluss hat das bisherige Mitglied keinen Anspruch auf Rückerstattung der Beiträge oder der erbrachten Leistungen.
Die Mitglieder des Clubs sind dazu verpflichtet
1. die Ziele des Clubs nach besten Kräften zu fördern,
2. das Clubeigentum schonend und fürsorglich zu behandeln und
3. die Beiträge rechzeitig zu zahlen.
-> NETTE aufgeschnappte idee…jedoch bei uns net nötig oder?
Alle Mitglieder sind verpflichtet sich an die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu halten. Sollte ein Mitglied gravierend gegen die StVO verstoßen, so ist es dazu verpflichtet, 10,00 EUR an den Kassenwart in bar zu bezahlen oder dem vorgenannten Konto gutzubringen.
6. Gemeinnützigkeit
Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck oder Geschäftsbereich ausgerichtet. Etwaige Gewinne dürfen nur unmittelbar und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Mitglieder
7. Finanzmittel
Die Mittel zur Erfüllung seiner Ausgaben erzielt der Verein durch
1. Mitgliedsbeiträge 2. Geld- und Sachspenden 3. öffentliche Zuschüsse
8. Organe des Vereins
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
3. die Hauptversammlung
9. Der Vorstand
Die Hauptversammlung wählt den Vorstand für ein Geschäftsjahr.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
1. Vorsitzender,
2. seinem Stellvertreter,
3. dem Schriftführer,
4. dem Kassenwart,
5. Sonstiges (Homepage Admin/ Rabattjäger)^^.
Der Verein wir von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Beschlüsse des Vorstands, der Haupt- und der Mitgliederversammlung sind von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterschreiben. Alle Beschlüsse sind somit schriftlich zu protokollieren.
Auf Antrag eines Mitglieds kann durch Beschluss mit einer 2/3 Mehrheit der Vorstand auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abberufen werden. Neuwahlen müssen innerhalb eines Monats stattfinden. Bis zur Wahl bleibt der bisherige Vorstand im Amt. Vorstandsmitglied kann jedes ordentliche Mitglied werden.
10. Die Mitgliederversammlung
-> DAS MUSS MAN NOCH KLÄREN
Die Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Quartal statt. Die Mitglieder sind unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Wahrung einer Frist von 2 Wochen vorher zu benachrichtigen. Jede Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 aller Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von zwei Wochen eine zweite Versammlung mit der selben Tagesordnung einzuberufen. Diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit und erfolgt durch offene Abstimmung. Auf Antrag von mindestens 1/3 aller Mitglieder ist durch den Vorstand innerhalb von zwei Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
1. Ernennung von Ehrenmitgliedern
2. Beschlussfassung über alle vom Vorstand vorgebrachten Vorschläge und über schriftliche Anträge der Mitglieder.
3. Beschlussfassung über die Auflösung des Clubs
11. Die Hauptversammlung
Die Hauptversammlung tritt einmal jährlich in den ersten 4 Wochen des Geschäftsjahres zusammen. Sie ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung 2 Wochen vorher bekannt zu geben.
Die Hauptversammlung hat außer den Aufgaben einer Mitgliederversammlung noch folgende Aufgaben:
1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts für das vergangene Geschäftsjahr. Dieser wird vom Vorstand aufgestellt.
2. Entlassung des amtierenden Vorstandes und Neuwahl des Vorstandes für das neue Geschäftsjahr.
3. Festlegung der Arbeitsrichtlinien des M.D.C für das neue Geschäftsjahr.
4. Festlegung der Beiträge.
12. Arbeitseinsätze
____ offen
13. Eine Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss bedarf einer ¾ Mehrheit.
14. Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit der Gründung des Clubs in Kraft.