Hallo Lupo - sehr schön zu hören das Du dem Kleinem die Treue hältst !
Und ich schließe mich meinen Vorrednern an - ein lohnenswertes Investment - der Preis ist mehr als fair - das sagt schon der Ausdruck "Bleche anfertigen" ... Ich hab mehrere L701 , L601 und sonstige Daihatsu komplett durchgeschweißt und weiß daher wie dabei die Stunden verrinnen ... Viel Spaß mit deinem Wägelchen - Gruß, der Mo . |
Danke für die Ausführungen. Mein L251 wurde nach 5 Jahren mit Fluid Film und Perma Film behandelt, da waren aber schon braune Punkte im Kofferraum von innen sichtbar - also der Rost steckt schon tief drin. Nur Löcher wurden bisher zum Glück nicht gefunden. Und die Schweller wurden bereits nach 3 oder 4 Jahren entrostet und neu lackiert.
Ohne zusätzlichen Rostschutz und mit Wintereinsatz dürften so ziemlich alle L251 schon mehrfach komplett durchgerostet sein, außer es sind Rentnerautos, die nur bei schönem Wetter und nur sehr wenige Kilometer gelaufen sind. |
Rentnerauto
wird vor allem im Winter und bei Regenwetter gefahren , zumindest hier in unserer Siedlung . Bei " besserem " Wetter läuft der moderne Rentner oder fährt E-Fahrrad , letzteres wegen beträchtlichen Steigungen am Stadtrand von Dresden . Gruß !
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Wobei noch nicht einmal alles stimmt. Eine Rechnung mit Zahlungsfrist braucht keine Mahnung. Die wird mit Ablauf der Frist fällig und damit ein möglicher Fall fürs Betreibungsamt... Üblicherweise wird dennoch erst gemahnt, oft sogar einmal kostenlos. Man will die Leute ja nicht wütend machen, und eine Frist hat jeder schonmal verpasst.
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... es vergeht kein Tag - an dem man im Daihatsu Forum nix lernt :gut: !
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Zum Rechtlichen:
Die Nummer ohne Mahnung nach 30 Tagen geht in D auch, wenn man den richtigen Salmon in die Rechnung setzt. Kriegen nur viele irgendwie nicht hin und man mahnt doch lieber die Schlusis, ehe man nen Mahnbescheid auf den Weg bringt. Ich erinner mich noch dunkel aus dem Studium (D, aber mit internat. ZivilR), dass es in CH mit dem gutgläubigen Erwerb wirklich einfacher geht. Dafür gibts dann dieses sog. Lösungsrecht, so dass man sein neues Eigentum auch schneller wieder los ist (gegen Geld). https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz100_321.htm Zum L251: Meiner ist auch 2004. Beim Kauf 2012 hatte der nur vom Vorbesitzer das schön liech zu unterwandernde Bitumen auf den Unterboden bekommen. Ich habe dann die Hohlräume gemacht mit Fluid Film. Rechter hinterer Längsträger war schon am Halter der Bremsleitung angegriffen, aber noch nicht so, dass es dem TÜV auffällt. Die Kiste wird ganzjährig gefahren und hat immer noch keine Probleme bei der HU. Am Frontscheibenrahmen gibt es leider (nicht HU-relevante) Rostbläschen. Da hat der Vorbesitzer 2007 mal ne neue Scheibe reinmachen lassen, wo wohl gepfuscht wurde. Das Problem an den Reparaturen kommt halt, wenn einem mal einer ins Auto fährt. Dann kriegt man halt wirklich fast nichts mehr. Ist mir leider gerade wieder passiert. |
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Nee, das Auto hat schlicht nahezu 0 Wiederbeschaffungswert bzw. dieser entspricht ohnehin schon dem Restwert.
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