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Alt 14.09.2004, 11:03   #29
Nesti
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Wegen des Begriffs des Bastlerfahrzeugs: Man kann diesen bis 1500 EUR (leider) anwenden.

Wenn man das natürlich bei einem Fahrzeug tut, das viel mehr wert ist, dann wäre sowas erst Betrug, ansonsten leider nicht.

So ist mein Stand der Dinge.
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