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Alt 24.11.2004, 10:11   #7
C-open
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@ bigmcmurph
Also, die Kündigung muss unbedingt zum 30.11. beim Versicherer sein, da handhaben es alle gleich! Einzige Ausnahme: falls die Beiträge erhöht werden, gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
In der Regel sind die neuen Tarife bereits für die Versicherungen, die man am dem 1.1. des folgenden Jahres abschliesst, bereits berücksichtigt. Wenn man ordentlich Geld spart, kann man mit einem Wechsel nichts falsch machen (aber die Versicherungsbedingungen vergleichen, da kann es mal Fußangeln geben).

Ich habe jetzt mit meinem Copen auch gewechselt-von der WGV (war schon sehr günstig) zur Cosmos (ist noch günstiger) und zahle jetzt pro Jahr für Haftpflicht und Vollkasko insgesamt 240 EUR (vorher 320 EUR). Das sind 25% weniger.

Grüße

C-open
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