Jöööö ich freu mir echt einen Haxen aus, der neue Gesetzestext für das Tagfahrlicht steht fest und es ist eine riesenfreude!
Zitat:
Zitat von BP-Hatzer3
Zitat:
§ 99 Abs 5a KFG 1967 idgF
(5a) der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sicherbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.
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Quelle: BMVIT
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Ich denke ich weiß was ich jetzt mit meinen Nebelscheinwerfern mache.. SChwächere Lampen rein und das Tagfahrlicht ist perfekt!