Erst einmal Danke für Eure Antworten!
Zitat:
Zitat von giant_didi
Das meint Heavendenied auch so.
Die Frage ist, ob 13earl71 mit dem Kauf warten muß, bis er den Alten ein Jahr hatte, oder nur mit der Verschrottung. Ich denke auch ersteres.
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Mir macht dieser Stichtag ein wenig Sorge,14.01.2009 bezieht sich das nur auf das Fahrzeugalter, oder muss der Altwagen auch an diesem Datum schon 1 Jahr auf mich zugelassen sein? Hat da jemand
gesicherte Erkenntnisse? Es geht schließlich um 2500 Euros!!
Die Tendenz geht bei meiner Frau und mir immer mehr zum Cuore, wegen den extrem niedrigen Unterhaltskosten. Was zahlt Ihr denn so an Versicherungsbeiträgen? VK: 40%SV Wir fahren auch ziemlich viel Kurzstrecke, so dass der Verbrauch richtig wichtig wird.
Die Top Ausstattung ist uns einfach zu Teuer und elektr. Fensterheber brauch ich nicht. Ich kann eine Kurbel bedienen
Ich spiele mit dem Gedanken, mir in meine Grundvariante eventl. mal die verschiebbare Rücksitzbank aus einem Unfallwagen einzubauen. Ist das möglich? Hab nen guten Draht zu einem Schrotti.
Nochmal vielen Dank und allzeit gute Fahrt