Zitat:
Zitat von Challenger
und ja sind nicht zugelassen, aber wie mein anwalt sagt, sind die dinge nicht unfallverursachend gewesen, gibt es immer gute chancen... und wenn ich danach gehen würde, müßte ich wohl so einige dinge am auto ändern.. mal nicht alles sooooooo eng sehen...
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Mein Anwalt sagt, daß bei einer Unfallbeteiligung mit nicht StVZo-konformem Fahrzeug unabhängig von der tatsächlichen Schuld immer eine Teilschuld als Hauptgewinn zu ziehen ist.
Davon abgesehen, seh ich auch nich alles soooo eng. Ich bastle halt auch gerne. Die Frage war rein informeller Natur.
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