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Alt 26.04.2010, 19:11   #36
Picard
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1. Also vom Eintragen her denke ich dürfte es keinerlei Probleme geben. Klar, die Lauffläche muss vom Radkasten abgedeckt sein und darf nicht überstehen. Sind ja überall Gutachten dabei, die ja speziel für den Materia sind, und wenn man sich dran hält mit der Lauffläche und nix schleift warum sollte es net Klappen. Wenn sowas uneintragbar wäre, würde ein renomierter Hersteller wie Eibach sowas net anbieten bzw. auf deren Seite hinweisen nicht erlaubt im Straßenverkehr. Ist ja nicht so als würde ich universal Spurverbreiterungen nehmen. Und bis jetzt habe ich nur selber gemessen, was ich so drauf packen könnte. Werde natürlich nochmal zu meinem Reifenhändler fahren, der kann es mir genau Ausmessen, dass wirklich alles passt. Nicht dass ich mich vermessen habe, falsche Größe habe, die rumliegen und nix gut TÜV.

2. @ Mr. X: Die RIAL Modena (White X Felgen) haben in 7x17" eine ET von 40. In der jüngsten Vergangenheit bin ich der Meinung, hast du schonmal irgendwo nen Beitrag geschrieben, wo du dass auch mit ET38 gemeint hast. Aber das nur mal so am Rande. Hier noch nen Link dazu:

http://www.idealo.de/preisvergleich/...6F1222543.html

3. @ Mr. X: Mit den Spurverbreiterungen kann man doch nicht auf 5-Loch umrüsten! Sowas habe ich noch nie gesehen bzw. gehört und denke bekommt man bei keinem TÜV der Welt durch. Das Bild bzw. die Bilder sind überall gleich, egal Marke/Typ usw.. Natürlich ist es dann beim Matti immer noch 4-Loch. Soll alles nur dazu Dienen, um zu veranschaulichen, was es für verschiedene Befestigungstypen gibt.

4. Mit System 4 ist aber alles einfacher und auch ohne weiteres auf original umrüstbar. Fals man irgendwann kein Bock mehr auf Spurverbreiterung hat oder was weiß ich. Dann stehen die Bolzen wenigstens nicht irgendwann zum Himmel raus, so dass es kacke aussieht oder man wieder andere reinkloppen muss. Und wenn System nix taugen würde, würde es auch kein Gutachten dafür geben (man weiß ja wie genau der TÜV in solchen Sachen ist). Wenn etwas neues von nem Hersteller erfunden bzw. produziert wird, und er will es für den Endverbraucher TÜV komform machen, muss er auch erstmal Musterstücke in mehrfacher Ausführung beim TÜV einreichen, wo Test's auf Belastung, Zugfähigkeit, Spiel usw. gemacht werden (kommt drauf an um was es sich handelt wie Felgen, Spurverbreiterungen usw. usw.). Um überhaupt den Segen für ein Gutachten zu bekommen, indem die ganzen Hersteller und Fahrzeugtypen letzendlich aufgeführt sind. Und dann nur halt für Endverbraucher ne Abnahme, dass die an diesem Fahrzeug montiert sind und dass auch richtig, ohne wieder Mängel dabei zu verursachen.

MfG

Geändert von Picard (26.04.2010 um 19:34 Uhr)
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