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Alt 28.08.2012, 09:16   #10
Materianus
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Ich hoffe mal, das für das zweizeilige Nummernschild vorne eine Ausnahmegenehmigung vorhanden ist. In der ABE des Fahrzeuges ist nämlich für vorne ein 520 mm langes Nummernschild beschrieben und festgelegt. Solltest du mal in eine Verkehrskontrolle geraten und der Beamte kennt sich aus, dann läufst du Gefahr ein Verwarngeld mit der Aufforderung der Änderung des Nummernschildes zu erhalten.

Materianus
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