... na siehs´te - es is ´ne Prüfungsfahrt wenn ich die neue Kupplung - oder das GEBRAUCHT erworbene Getriebe, auf ihre Funktion teste, nachdem ich es eingebaut habe - das geht nicht inder Hofeinfahrt (bis in den 5.Gang) - und es ist ´ne Probefahrt wenn ich schauen muß ob alles wieder richtig zusammengebaut ist und einwandfrei arbeitet - warum hab ich denn 5 ganze Tage auf dem Kennzeichen zur Verfügung, dann würde ja auch einer reichen ...
Hier spielt denke ich das Wort "Ermessens-Spielraum" eine gewisse Rolle - und da ist man eben der Laune des diensthabenden Beamten ausgeliefert - so seh ich das - ich zahle ja auch die (max.) 90€ Versicherung für das Kennzeichen - dann will ich auch die 5 Tage on the road sein damit - ich hab ein "Produkt" mit ´nem "Verfallsdatum" nach 5 Tagen gekauft - dann schmeiß ich´s nicht nach dem zweiten Tag schon weg
!
Nichts gegen dich, oder die Paragraphen - "markusk" - aber ich glaube man wird hier schon genug für seine "Autoliebhaberrei" zur Kasse gebeten und in Schranken verwiesen - da möchte ich auch mal meinen "Ermessens-Spielraum" nutzen
- LG Martin.