Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.02.2020, 18:43   #5
yoschi
Vielposter
 
Registriert seit: 13.04.2008
Ort: 01189 Dresden
Beiträge: 4.481
Standard

In Deutschland : der Prüfer ist berechtigt , vorsichtig versuchen den zerrosteten Kotflügel einzudrücken , und könnte dann untendrunter eine evt. Durchrostung am tragenden Schweller feststellen , das wäre nicht so gut . Ob der angeschraubte Kotflügel als mittragendes Bauteil zählt ? Keine Ahnung . Weiterhin könnte der Prüfer argumentieren , dass bei einem Unfall mit einem Fußgänger die Roststelle aufreißt und schwere Beinverletzungen möglich sind .
Soweit meine Kenntnisse dazu .
Gruß!
yoschi ist offline   Mit Zitat antworten