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Alt 28.08.2009, 08:01   #32
speed
Benutzer
 
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Eine NSL mit e-Nummer ist selbstverständlich eintragungsfrei!
Allerdings ist der Einbauort von NSL in der Straßenverszulassungsordnung (StVZO) geregelt. dort heißt es:
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der
höchste Punkt nicht mehr als 1.000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der
Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte
mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der
Mitte oder links davon angeordnet sein.

Selbstverständlich gibt es auch hier Ausnahmen!
Es dürfen übrigens 1 oder 2 NSL verbaut werden.
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