Vom Händler privat kaufen, das wird kein seriöser Händler mitmachen, weil das kann für ihn einmal gutgehen, aber wehe er verkauft das Auto an den falschen.
Der holt sich einen Anwalt und dann ist die Sache für den Händler gelaufen... ebenso wenn der Wagen von der Frau des Händlers oder wie auch immer gekauft wurde, da heißt´s dann ganz schnell Betrug...
Mir fällt noch ein Zwischenkauf ein...
Was ist, wenn irgendwer (ein Privatmann) den Wagen kauft und ihn gleich (weil er ihm nicht gefällt, die Frau nörgelt oder er merkt, dass er zu viel Sprit braucht oder warum auch immer) weiterverkauft, also privat an dich?
Ist dann der Händler immernoch in der Gewährleistungspflicht? Als Dritter? Über den Zwischenkäufer hinweg?
Kann ich mir nicht vorstellen... oder etwa doch?
Und im Ausland einen holen?
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