Hallo,
die konkrete Antwort unserer Versicherung lautete:
“Wenn im Fahrzeug ein Beifahrerairbag installiert ist, hat er auch funktionstüchtig zu sein und muss permanent eingeschaltet sein. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn der Beifahrerairbag abgeschaltet wurde. Der Versicherungsschutz tritt nur in Kraft, wenn der Airbag wegen Transport von Kleinkindern mit Transportsitz bzw. Schalensitz deaktiviert wurde. Nach Beendigung des Transports bzw. Entfernen des Kindersitzes ist der Beifahrerarbag sofort wieder zu aktivieren.”
Gruß
Jürgen
|