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Alt 24.05.2007, 23:02   #4
bastelbaer
Ehrenuser † 05.11.2007
 
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:surprisea widerspreche ich heftigst.

Man muss klar zwischen Gewährleistung und Garantie trennen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Was ihr meint ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Sie beträgt bei Neuwaren 2 Jahre wenn ein Endverbraucher eine Sache bei einem gewerblichen Anbieter kauft. Sie kann nicht verkürzt werden und ist inzwischen EU- weit relativ einheitlich geregelt.
Dazu kommt noch, dass der Vertragspartner, also einfach gesagt derjenige, dem man das Geld gibt für dafür geradestehen muss, dass die gekaufte Ware frei von Sachmängeln ist. Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, nur der Händler ist Ansprechpartner, auch für die Nacherfüllung bei Mängeln.
(Bei gebrauchten Waren kann der gewerbl.Verkäufer die Gewährleistung gegenüber dem Verbraucher auf ein Jahr herabsetzen, aber NUR bei gebrauchten Waren und falls er es vergisst, vertraglich zu regeln, gelten auch hier die 2 Jahre...)

Davon getrennt:
Die Garantie ist eine absolut freiwillige Leistung und steht dem Verbraucher als MÖGLICHE Leistung NEBEN der Gewährleistung oft auch noch zur Verfügung.
Da die Leistung absolut freiwillig ist, ist sie z.B. in Art und Umfang nahezu völlig frei bestimmbar, d.h. ob 2 oder 3 Jahre oder nur eine Woche oder gar nicht regelt der Garantiegeber. (BMW gibt z.B. meines Wissens gar keine Garantie, sondern regelt nach eigenen Auskünften alles sehr kulant über Gewährleistung-um die sie nicht auch noch herumkommen zum Glück)
Garantiegeber können z.B. der Händler oder der Hersteller sein, in der Praxis ist es meistens der Hersteller.
Der Garantiegeber kann auch die Bedingungen bestimmen, unter denen der die Garantie gibt, also wie üblich z.B. die Wartung in einer dafür qual. Fachwerkstatt.

Für den Verbraucher spielt es oft keine Rolle, ob es nun Garantie oder Gewährleistung ist, die sein defektes Auto wieder in Fahrt bringt.
Für den Händler oder Hersteller ist das schon entscheidend..... läuft es über Garantie von Daihatsu, zahlt Daihatsu den Schaden auch dem Händler, läuft es über Gewährleistung, dann bleibts beim Händler hängen....
Da die Abrechnung der Nacherfüllung vom Verbraucher oft gar nicht wahrgenommen wird, vermischt sich Garantie/Gewährleistung im Sprachgebrauch.

Daihatsu könnte also tatsächlich unterschiedliche Garantien in versch.Ländern geben, (wäre aber meiner Meinung nach unklug, dies in der EU-Zone zu tun...

Grüße
David

Geändert von bastelbaer (24.05.2007 um 23:16 Uhr)
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