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Alt 30.01.2024, 08:33   #3
Monster Trucker
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Bei Dir steht im Schein / Brief sicher drin dass ne Anhängerkupplung verbaut ist.
Und bei mir steht da eben nix. (Zeile 26 und 27 im alten Brief)
Eine Anhängelast steht jedoch drin (Zeile 28 und 29)
Das heißt doch ich darf eine einbauen. Aber nur wenn ich eine ABE oder ein Teilegutachten habe.
Und die müsste ich eintragen lassen. Das würde ich nicht machen, aber mit irgendwelchen Unterlagen würde ich mich trauen rum zu fahren.
Ein Typenschild von Daihatsu wäre ja schon ausreichend.
Von Bosal oder Westfalia glaubt mir das bei dem Baujahr sicher kein Mensch. Auch nicht der freundlichste Gesetzeshüter.
Einer Kopie von einem 83er Brief könnte man wenigstens das Prüfzeichen übernehmen...

Beste Grüße

Micha
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