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Alt 31.05.2011, 16:55   #4
urlauber51
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Abgesehen von der Herkunft des Spoilers, würde ich dem Waschanlagenbetreiber die Hölle heiß machen!
Die reden sich immer mit irgendwelchen dubiosen Begründungen raus. Ich musste auch ewig verhandeln, weil mir im Frühjahr die Abdeckung vom Nebelscheinwerfer abgefallen ist. Laut AGB müsste man alle "losen Fahrzeugteile" entfernen, bevor man die Waschanlage befährt. Angeblich fällt darunter alles, was geclipst sei. Ich habe dann gefragt, ob ich sämtliche Zierleisten runterreißen soll, sind ja auch nur draufgesteckt.
Daraufhin wurde mir eine kostenlose Fahrzeugwäsche versprochen, die ich bis heute nicht erhielt.

Die Begründung "nicht serienmäßig" ist ja nur Banane. wenn dein Auto umlackiert wurde, darf der Lack runtergewaschen werden? Ist ja nicht serienmäßig. Oder Außenspiegel aus dem Zubehör, die dürfen auch abfallen?
Solange der nicht belegen kann, dass dieses Teil vorher schon lose war und in der sichtbar ausgehängten AGB kein Verbot von Spoilern drin steht, ist der haftbar!

Gruß Martin
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