Zitat:
Zitat von Hamburgerexot
es steht ja nirgends in der ,,Stvo" wo das Nebelschlußlicht sein soll,...
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Das sehe ich genauso.
Zitat:
Das ist ja auch gestattet das man mit ,, 2 Nebelschluß Lichter" Fahren darf wie ich weiß.
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Ich gehe davon aus, da an meinem Matti Vorgänger, Suzuki Swift, alles auf beiden Seiten symetrisch war. Rück-, Brems-, Rückfahr- und Nebelschlußleuchte. Was natürlich besonders den Rücken frei hielt, da ich die Nebelleuchten mit dem Bremslicht gekoppelt hatte.