Referenz-Fahrzeugbrief
Moin , nach Auskunft verschiedener "TÜV-er" reicht die alleinige Vorlage eines anderen Briefes nicht mehr für eine Neueintragung . Es muß eine ABE oder ähnliches vorgelegt werden . Ob die TÜV-er-Ansagen amtlich sind ? Keine Ahnung .
Gruß !
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