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Alt 25.05.2007, 11:27   #10
321
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Zitat:
Zitat von Astro Beitrag anzeigen
hier mal ein link zum ADAC, damit dürfte alle Fragen beantwortet werden.
Jeder Händler ist verpflichtet Sachmängel- und Garantieansprüche zu bearbeiten.

guckst du hier
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

guckst du weida
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

Alles klar
Ja, da steht aber zum Einen fälschlicherweise 2 Jahresgarantie, anstelle von 2 Jahresgewährleistung.

Und zum anderen, was ich eben meinte:

"Es gilt der Garantie-Umfang des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, wobei die Garantieleistungen zwar je nach Hersteller unterschiedlich, innerhalb der Gemeinschaft jedoch nahezu gleich sind."

Also habt ihr eine Garantie, so wie sie in Holland für Daihatsus gegeben wird.
Diese könnt ihr vermutlich europaweit einfordern/einlösen, aber es ist bei Daihatsu nicht sicher, ob es dieselbe wie in Deutschland ist, da wie gesagt es anscheinend bei Daihatsu viele verschiedene Garantiedauern und -umfänge in Europa gibt.
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