09.07.2021, 15:55 | #11 |
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Themenstarter
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Hallo Zusammen,
Heute war ein guter Tag. Der Move hat die AU und somit auch die HU bestanden. Was ich gemacht habe? 1. eine sanfte Motorspülung mit Liqui Moly Pro line. Ich habe die empfohlene Spülzeit allerdings verzweiundhalbfacht. Habe den Motor 25 Minuten statt der empfohlenen 10 Minuten im Leerlauf laufen lassen. Bitte nicht nachmachen :) Dann habe ich das alte Öl abgelassen und das Auto geneigt lange ausbluten lassen, damit wirklich alles rauskommt. Was da raus kam war schwarz wie Kohle. 2. Öl, Luftfilter und Ölfilter erneuert. 3. Die Zündkerzen gewechselt. Ich hatte die Kerzen erst gereinigt, aber das Ruckeln beim Beschleunigen wurde danach schlimmer. Deswegen kamen sie neu. Jetzt läuft der Motor sauber ohne Ruckeln. 4. Die Drosselklappe sehr gut gereinigt. 5. Die Lambdasonde wurde schon vor der ersten AU-Prüfung getauscht. 6. Die Türdichtungen penibel gereinigt und mit Gummipflegemittel Nigrin geschmiert. 7. KAT Sichtprüfung. Keine Auffälligkeiten. Der Wabenkörper sah gut aus. Keine Beschädigungen, Verstopfungen oder Verschmelzungen. Anscheinend haben diese Maßnahmen alle zusammen gewirkt sodass die Prüfkriterien erfüllt werden konnten. Was genau die Hauptursache für die nicht bestandene HU beim ersten Anlauf war, kann ich nicht sagen. Meine Vermutung: Maßnahme Nr. 6 brachte den entscheidenden Erfolg Im Anhang könnt ihr die Prüfberichte sehen. Ich verstehe die zahlen nicht. Aber das macht nichts. Mein Move darf erst mal 2 Jahre fahren Ich möchte euch für eure Tipps und Unterstützung bedanken. Ihr seid toll Ich wünsche allen ein wunderschönes Wochenende
__________________
Daihatsu Move L901 EJ-VE |
09.07.2021, 18:38 | #12 |
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Move L901 / AU nicht bestanden
Hallo Movement L901,
das freut mich sehr für Dich, dass die AU/HU jetzt doch bestanden wurde. Denn absolut betrachtet sind unsere Daihatsus mit ihren sparsamen 1,0 Ltr Motoren Fahrzeuge, die die Umwelt nur sehr wenig belasten. Der CO-Gehalt im Abgas bei erhöhter Leerlaufdrehzahl ist vom ursprünglichen Wert 1,047% auf 0,247% gefallen und liegt jetzt unter dem Grenzwert von 0,3%. Erstaunlich auch, dass bei der 1. CO-Messung der Grenzwert für erhöhten Leerlauf bei 0,2% lag, während bei dem 2. Abgastestgerät der Sollwert nicht 0,2% sondern 0,3% war ! Einen Einfluß haben auch die Messbedingungen. Hier hat die Werkstatt bzw. der Prüfer durchaus Möglichkeiten auf das Ergebnis Einfluß zu nehmen. Wichtig ist z.B. die Temperatur des Kat. Er kann die Messung bei der Mindesttemperatur machen (80°C Kühlmittel-Temp.) oder eine höhere Motortemp. wählen, wenn er den Motor vor dem Test länger laufen läßt. Außerdem kann er die Abgassonde tief in das Auspuffrohr stecken, oder aber nur ganz wenig. Dass das Reinigen der Türdichtungen der wichtigste Punkt war, glaube ich im Fall der Abgasuntersuchung eigentlich weniger, da die computergesteuerte AU-Prüfung dem Prüfer nicht mehr so viel persönlichen Ermessensspielraum läßt, wie bei anderen Prüfpunkten. Der persönliche Ermessenspielraum des Prüfers ist bei vielen anderen Überprüfungen ganz erheblich. Ein typisches Beispiel ist das Überprüfen auf Spiel der Radaufhängungen. Denn letztendlich sind auch dem Prüfer hier die Sollwerte unbekannt und die Istwerte werden nicht mittels einer komplexen Messtechnik ermittelt, sondern es wird halt mal an den Rädern gerüttelt und wenn es dabei nicht spürbar wackelt, ist es ok. Sehr ärgerlich ist insbesondere, dass ab 1.1.2018 die Endrohr-Abgasmessung Pflicht ist, während bis dahin für alle Fahrzeuge mit OBD-Schnittstelle nur Fehlermeldungen im Steuergerät ausgelesen wurden. Hier werden dann öfters noch gute gebrauchsfähige Autos mit der AU als n.i.O. bewertet, und das führt dann i.d.Regel zu ganz erheblichen Kosten für den Fahrzeughalter. Besonders teuer kann es bei einem Diesel werden, wenn die Hochdruckeinspritzventile erneuerungsbedürftig sind. Gleichzeitig blasen jede Menge Flugzeuge und alte Schiffsdiesel allerlei Schadstoffe in grossen Mengen in die Luft und dürfen dieses auch weiterhin tun. Ich bin mal gespannt was sich die EU noch einfallen läßt, um die Fahrer älterer Autos finanziell zu melken, der jährliche TüV für ältere Autos war ja auch schon mal angedacht. Sollten nach dem September die Grünen das Verkehrsministerium bekommen, dann muss man wohl auch mit zusätzlichen Massnahmen gegen die Besitzer von Verbrenner-Fahrzeugen rechnen. Allseits gute Fahrt mit deinem Move ! Gruß Gerhard Geändert von Gerhard (09.07.2021 um 18:51 Uhr) |
09.07.2021, 19:03 | #13 |
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Ich zitiere mich mal selbst
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09.07.2021, 20:57 | #14 |
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Endrohrabgasmessung Pflicht
Einer meiner Kumpels hat für ein Bruchteil der Kosten einer Reparatur der defekten Dieselabgasreinigung die Elektronik türken lassen .... AU bestanden .
Flugzeugbetrieb : ein mehrfaches Umweltverbrechen : Kerosin steuerfrei , Abgaseintrag in für den Klimawandel besonders sensible Luftschichten . Gruß ! |
10.07.2021, 20:12 | #15 | |
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Zitat:
Sie sind jetzt in der Kommunalregierung Freiburgs eingetreten und habe es geschafft Anwohnerstellplätze von 30€ jährlich bis zur 30€ monatlich zu erhöhen: https://fraktion.gruene-freiburg.de/...nwohnerparken/ |
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11.07.2021, 07:28 | #16 |
Benutzer
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Steuerfreiheit für Kei-Cars
Ja das ist auch so ein Beispiel, wie diese Partei die Bürger abzockt, wenn sie das Sagen haben.
Eine wirklich neue gute Idee wäre aber mal gewesen, kleine Autos vergleichbar zu den japanischen Kei-Cars von Steuern und Gebühren freizustellen. Eine vergleichbare Regelung für Kei-Cars fehlt in Deutschland aber. Stattdessen werden 1,5 Tonner Elektroautos mit fast 5 Meter Länge steuerlich gefördert, auch wenn sie wesentlich mehr Parkraum beanspruchen als ein Kei-Car. Würde man die steuerliche Förderung nicht nur an den Schadstoffausstoss koppeln sondern auch an den Parkraumbedarf, würde sich die Nachfrage auf kleine Fahrzeuge konzentrieren. In Japan klappt das Konzept ja bestens. Gruß Gerhard Geändert von Gerhard (11.07.2021 um 07:37 Uhr) |
11.07.2021, 07:42 | #17 | |
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