08.12.2007, 18:27 | #131 |
Vielposter
Registriert seit: 13.04.2007
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Beiträge: 1.292
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Heute habe ich auch Post bekommen.
Wie bei Manfred vom KBA, formuliert von Daihatsu Deutschland. In meinem Schreiben wird aber nichts von Austausch geschrieben - ich solle doch einen "für mich passenden kostenlosen Überprüfungstermin" vereinbaren. In dem Schreiben wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das ein Mangel vorliegen kann, aber nicht das er unbedingt besteht. Montag hab ich Zeit und fahr mal vorbei, Feinstaubplakettchen brauch ich ja auch noch. chilliwilli |
08.12.2007, 21:59 | #132 | |
Benutzer
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Zitat:
DEUTSCHLAND GMBH DAIHATSU DEUTSCHLAND GMBH· Postfach 1163 47907 Tönisvorst Aktionscode 3125-593 Industriestr. 5 - 11 47918 Tönisvorst Telefon (021 51) 705-0 Telefax (021 51) 7 05-140 xxxx xxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 87509 Immenstadt i. Allg. Ihr DAIHATSU MATERIA mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): JDAMxxxxxxx 001 049 Amtliches Kennzeichen: OA - X xxxx der Fahrzeughersteller DAIHATSU hat festgestellt, dass an Ihrem oben angegebenen Fahrzeug ein erheblicher Mangel für Ihre Sicherheit und die allgemeine Verkehrssicherheit vorliegen kann. Bei Ihrem Fahrzeug besteht die Möglichkeit, dass die Schraubverbindung am Kreuzgelenk zwischen Lenksäule und Lenkgetriebe nicht mit dem korrekten Drehmoment angezogen worden ist. Bei häufigen Lenkbewegungen im Stand kann es in Folge zu abnormalen Geräuschen und im schlimmsten Fall zu einem Verlust der Lenkfähigkeit kommen und Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug verlieren. Bitte setzen Sie sich umgehend mit einem autorisierten DAIHATSU-Vertragshändler in Verbindung, damit ein für Sie passender kostenloser Überprüfungstermin vereinbart werden kann. Den für Sie nächstliegenden Vertragspartner, falls nicht bekannt, entnehmen Sie bitte unter Eingabe Ihrer Postleittzahl unserer Homepage unter www.daihatsu.de oder Ihrem Händlerverzeichnis aus der Bordmappe. Für etwaige weitere Fragen steht Ihnen auch unsere Kundendienstabteilung unter der Telefonnummer 02151-705215 gerne zur Verfügung. Sollten Sie Ihr Fahrzeug inzwischen verkauft oder außer Betrieb gesetzt haben, füllen Sie bitte beiliegende Rückantwortpostkarte aus und senden diese an unser Haus zurück, damit Sie nicht wiederholt aufgefordert werden, Ihr Fahrzeug zur Überprüfung bei einer Vertragswerkstatt vorzuführen. Wir bedauern sehr, dass es an Ihrem neuen Fahrzeug zu Unannehmlichkeiten für Sie gekommen ist, bitten aber um Verständnis für diese vorsorgliche Maßnahme, die im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer durchgeführt wird. Vielen Dank. DAIHATSU DEUTSCHLAND GMBH Leiter Kundendienst i.V. Andreas Baumgart (Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und daher nicht unterschrieben.) Hinweis: Ihre Anschrift haben wir für diese Maßnahme gemäß § 35 Abs. 2 Nr. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten. Wir haben mit dem KBA vereinbart, dass dieses Schreiben vom KBA versendet wird. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihren Fahrzeughersteller. |
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08.12.2007, 23:52 | #133 |
Benutzer
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Beiträge: 61
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Hallo
exakt den gleichen Brief habe ich heute auch erhalten, ich werde mich dann Montag bei meinem Haendler melden. Denn man kann sich einen Vertragshaendler aussuchen, werde aber den nehmen wo ich den Wagen auch her habe. |
09.12.2007, 15:16 | #134 |
Benutzer
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Beiträge: 94
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Hallo Materia-Gemeinde!
Wat lange währt wir jut (hoffe ick jedenfalls!) Genau das oben zitierte Anschreiben von DD traf gestern auch bei uns ein. Keine Rede vom Tausch des Teiles, nur Überprüfung. Unseren Daihatsu-Händler haben wir vor Wochen schon auf die Presseinfo von Daihatsu angesprochen aber er sagte, er hätte noch keine Info von DD und es muss ein Anschreiben vom KBA erfolgen außerdem liegen ihm keine Fahrgestellnummern vor (breites Grinsen seinerseits und bla, bla und so tun als wäre es nur eine Lappalie). Wir haben am 19.12. den Termin zur ersten Inspektion und nun muss er ran. Die vorangegangenen Beiträge der Materia-Besitzer zeigen, wie unterschiedlich doch der Service der Händler in Deutschland ist und legen die Vermutung nahe, dass einige Händler den Schwerpunkt nur im Verkauf sehen und den Service und den Kontakt zum Kunden vernachlässigen. Frage: Muss diese Aktion (Tausch/Überprüfung) gesondert im Service-Heft eingetragen werden? Wenn der Händler sich querstellt, kann ich auf einen Eintrag bestehen? Einen schönen 2.Advent an alle! Geändert von doc_testify (09.12.2007 um 15:22 Uhr) |
09.12.2007, 15:29 | #135 |
Gast
Beiträge: n/a
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09.12.2007, 18:44 | #136 | |
Admin
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Es müsste aber dem KBA mitgeteilt werden, weil wer dieser Überprüfung nicht nachgeht, wird wiederholt vom KBA angeschrieben, wie auch im Brief zu lesen.....
Zitat:
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09.12.2007, 22:44 | #137 |
Benutzer
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Auch ich hab Freitag den selben Brief bekommen.
Ich hab Dienstag den Termin in der Werkstatt. |
10.12.2007, 17:09 | #138 |
Neuer Benutzer
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Beiträge: 3
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Hallo
Auch wir haben heute den Brief bekommen. Werden gleich mal bei unserem Händler vorbeischauen, mal sehen was der meint. |
10.12.2007, 17:20 | #139 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 25.06.2007
Beiträge: 14
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Nur um nochmal klarzustellen: das Kreuzgelenk MUSS ausgewechselt werden, die entsprechenden Fgst.-Nrn. sind ALLEN Händlern bekannt und die Arbeit
MUSS im Inspektionsheft eingetragen werden. Grüsse |
11.12.2007, 06:47 | #140 |
Benutzer
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Ort: Immenstadt im Allgäu
Beiträge: 368
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ich war Gestern in der werkstatt und das kreuzgelenk wurde gewechselt obwohl mein händler sagte das mn nix gesehen hat und auch alles noch fest war, also alles wie es sein sollte... dennoch wurde gewechselt
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