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Allgemein Allgemeines zu den Themen Tuning, Technik und Fahrzeuge |
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25.02.2005, 14:11 | #11 |
Neuer Benutzer
Registriert seit: 17.02.2004
Alter: 49
Beiträge: 22
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Hallo,
die Rechtslage ist eindeutig. Sobald ein nicht geschraubtes Teil erneuert wird oder inst. gesetzt wird, ist es ein Unfallwagen. Ein Austausch von Stoßstange z.B. gilt nicht als Unfallffahrzeug. Ein Ausbeulen des Kofferraumes muß aber dem Käufer angegeben werden. |
25.02.2005, 14:12 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Also sollte es aber verkauft werden, muß es glaub ich ersichtlich sein, im Vertrag, das veränderungen stattgefunden haben !
Darum zählt ja schon die Aussage: "Kotflügel vorne Links fachgrecht erneuert" ! und wenn er dann den Wagen nicht möchte zu dem Preis, dann soll der Käufer es halt lassen ! Gruß Simon |
25.02.2005, 15:32 | #13 |
Vielposter
Registriert seit: 12.11.2004
Ort: Im Jura, Schweiz
Alter: 60
Beiträge: 1.425
Themenstarter
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Also, mir sind kürzlich ein Rudel Rehböcke ins Auto (Subaru) rein. Die ganze linke Seite von vorne bis hinten war verbeult. Kotflügel links vorne wurde ausgebeult, Türe vorne links und hinten links neu, neuer Seitenspiegel links, Kotflügel hinten ausgebeult. Radlauf hinten wegen Rost bei dieser Gelegenheit auch gleich geschweisst und ausgebessert. Alle Teile auf der ganzen Seite wurden neu lackiert. Sieht auf der einen Seite nun aus wie neu, aber deswegen ist es noch kein Unfallwagen, da nichts von den tragenden Teilen gerichtet werden musste.
Wenn es so wäre, würden wahrscheinlich die Hälfte aller Fahrzeuge hier als Unfallfahrzeuge gelten. Was sagen denn die Versicherungen zu diesem Thema? Gruss, Inday
__________________
Alle leben unter dem gleichen Himmel, aber jeder hat einen anderen Horizont |
27.02.2005, 16:33 | #14 |
Gast
Beiträge: n/a
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Also rechtlich sieht das so aus:
Erklärung "Unfallfrei - Unfallwagen" 1. Unfallfreiheit Nur ein Fahrzeug, dass bisher keinen Unfallschaden erlitten hat ist unfallfrei. 2. Bagatellschaden Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet. 3. Unfallwagen Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte. Dieser Text ist rechtskräftig verbindlich ohne wenn und aber. Also Unfallwagen gleich beschädigte tragende Teile!!!!!!!! So long |
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