Zitat:
Zitat von gato311
...Problematisch wird es doch erst, wenn da regelmäßig geschraubt wird. Und genau das soll ja die Klausel letztlich auch untersagen...
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Dieser Klausel ist vielleicht vorgeschrieben der Missbrauch der Garage als Gewerbe zu verhindern.
In vielen Gemeinden, ist es verboten die Garage für andere Zwecke zu missbrauchen. Z.B., für das lagern von Möbel. Bei mir, die Wohnung wurde mit einem vorgedrückten Mietvertragsformular, was automatisch das halten von Tiere untersagt ist, übergaben. Ausnahmen können immer mit dem Wohnungsvermieter ausgehandelt werden und in den Vertrag eintragen lassen.
Brutal wäre wenn Besitzer von "Old"- sowie "Youngtimer" nur ihre Fahrzeuge rein- und rausfahren dürften. Mehr nichts