18.12.2009, 11:48 | #11 |
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Nochmal eine Nacht drüber geschlafen und mit etwas mehr Geduld für
solche Gespräche (hat nichts direkt mit dir zu tun, Hijet, aber diese kleinen feinen Missverständnisse können einem den letzten Nerv rauben ) Also: Es geht mir um die LED Rückleuchten. Genau genommen die mit dem Bildnamen sc1.jpg. Kommen optisch den Myvi-Rückleuchten recht nahe, die ich, wie hier schonmal erwähnt, bevorzugen würde. Diese kann ich auf der Seite von Screate jedoch nicht finden. Für den Passo hab ich nur klare vordere Blinker gefunden, aber keinerlei Rückleuchten. Thema nun geklärt? Brav, dann weiter machen |
19.12.2009, 02:01 | #12 |
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Ich frag mich, wenn ich die ganzen rückleuchten da so sehe, wie das wohl mit der Nebelschlussleuchte gelöst werden kann. Anscheinend ist die in Japan nicht Pflicht, ich kann keine erkennen in den gezeigten Leuchten.
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19.12.2009, 09:12 | #13 |
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Wenns bei der Nebelleuchtenfunktion um Legalität geht, wird's wohl schwierig. Wenns aber nur darum geht, daß da was hell brennt, kann man ja das linke Bremslicht als Nebelschlussleuchte fungieren lassen. Hat ja auch 21 Watt. Nur ist der Unterschied zum Bremslicht dann geringer, weil dann eben nur eine Lampe zusätzlich angeht, weil die andere ja schon als Nebelleuchte brannte.
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Es grüßt Euch Sven |
19.12.2009, 11:43 | #14 | |
Gast
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Zitat:
Gruß, Daniel |
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21.12.2009, 22:47 | #15 |
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Was die Legalisierung angeht: Ich wollte ursprünglich LED-Rückleuchten für meinen Materia aus Japan bestellen. Natürlich ohne E-Prüfzeichen etc. Also illegal. Sowas kann man legalisieren lassen. In Deutschland macht sowas das Lichttechnische Institut in Karlsruhe. Habe da mit Herrn Dr.Ing. Karl Manz telefoniert. Er sagte, ein solches Gutachten wäre möglich, wenn die Leuchten die Prüfungen bestehen. ABER, es schlägt mit mehreren tausend Euro zu buche. Wieviel konnte er nicht genau sagen, da er mein Fahrzeug und die Leuchten nicht kannte.
Ich bin bald vom Hocker gefallen. Ich dachte (ja ich weiß, jugendlicher Leichtsinn), die gehen mit so einem Helligkeitsmessdings (äähm..Luxmeter heißt das glaub ich) rund um die Leuchte und gut is. Aber da müssen zig Prüfungen gemacht werden, aus verschiedenen Winkeln usw. Deshalb hab ich die Sache mit dem Gutachten verworfen. Wenn bliebe also nur, einfach die Japan-Leuchten einzubauen und zu hoffen, daß man nicht erwischt wird (und keinen Unfall baut und der Gegner behauptet, er habe das Bremslicht nicht gesehen. Dann gucken die wohl auch genauer hin). Ich wills ja keinem hier madrig machen, aber vielleicht kennt ja auch jemand eine andere Möglichkeit, sowas zu legalisieren (andere Prüfstelle oder so).
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Es grüßt Euch Sven |
21.12.2009, 22:51 | #16 | |
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Zitat:
Auf der Insel ist vieles möglich! Gruß Martin |
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22.12.2009, 22:57 | #17 |
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Zauberwort: EU-Harmonisierung. Das müßte heißen, ein Produkt, das in irgend einem EU-Land zugelassen ist, muß man auch in D zulassen können. Sollte man mal prüfen.
Jens |
23.12.2009, 15:55 | #18 |
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Das ist doch alles wieder büroktarischer-non-sense!
Leuchten die Rückleuchten, die in Japan zugelassen und serienmäßig verbaut sind, nicht in der Nacht, weil wir in einer anderen Zeitzone sind? Wird das Bremslicht in Japan anders gesehen weil die andere Augen haben ? |
23.12.2009, 16:14 | #19 |
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Das ist des Pudels Kern..
Wo ich es ganz spannend finde ist bei Motorrad-Scheinwerfern. Harley Davidson V-Rod ein Begriff? Der ovale Scheinwerfer macht sich an jedem Naked Bike verdammt gut. Neu kostet die beim Händler 350€, bei eBay nicht unter 200€ zu erstehen. Gehst du aber auf ebay.com und schaust dich da um, kannst du sie in Shops für umgerechnet 100€ erstehen. Kannst dann hier aber nix damit anfangen: Haben keine E-Zulassung Könntest höchstens die Streuscheibe tauschen, aber da die aus Kunst- stoff und zusätzlich verklebt ist.. Beim Sirion im Prinzip nix anderes.. Auch ein geiles Beispiel: Blinker UND Rücklicht in EINEM Minigehäuse. Gefällt dem KBA, ist nämlich legal.. Jetzt fahr mal mit deinen Japan Rückleuchten zur HU und frag mal ganz doof, wenns dem Kesselprüfer nicht auffällt, ob deine Rück- leuchten so okay sind.. |
24.12.2009, 06:25 | #20 |
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Das Problem sind eben die nicht vorhandenen Nummern auf dem Gehäuse. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich wäre, daß man 1. kontrolliert wird und dabei noch 2. die Rückleuchten näher in Augenschein genommen werden: Was wenn doch? Und dann ist da keine Nummer drauf.
Und wie gesagt: Wenn im Falle eines z.B. Auffahrunfalls der Gegner sagt, du hättest Abends kein Licht angehabt (und wenn er auch nur lügt um aus der Affäre zu kommen weil er Schuld ist), und Du sagst, Dein Licht war an, dann gucken die schon mal nach, ob beide Birnen kaputt sind. Und was wenn die dann feststellen, daß die Leuchten nicht zugelassen sind? Ist halt ein Restrisiko.
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Es grüßt Euch Sven |
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