03.08.2006, 21:23 | #41 |
Vielposter
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So heute hatte mein Händler die Freude und durfte den wohl ersten Copen im Landkreis Günzburg anmelden.
Gebraucht hat sie auf der Zulassungstelle sage und schreibe eineinhalb Stunden Die arme kann einem fast leid tun... Die Kommentare waren laut ihr unter anderem unter anderem: - Was ist den dass für ein Teil; Kommt das aus Amerika? - Können Sie das Auto nicht mitbringen -Wenn es nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, gibt es auch kein kleineres Kennzeichen - Da müssen sie zuerst zum TÜV - Vorne können wir ja ein quadratisches Kennzeichen anbringen Nachdem dann sogar der Chef kommen musste hat sie dann Schlussendlich einen Kompromiss aushandeln können: Ich hab jetzt zwar ein kleineres Nummernschild bekommen, aber mit der "normalen" Anzahl an Zeichen, also z.B. GZ-CO-87. Damit die Draufpassen, ist es ein Spezialausführung mit schmäleren Zeichen. Da hat der Amtsschimmel auf jeden Fall wieder ganz schön gewiehert. Laut ihrer Aussage hatte sie überigens im Landkreis Augsburg noch nie irgendwelche Probleme mit dem Kennzeichen! :gaga: |
14.08.2006, 17:46 | #42 |
Gast
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Gestern habe ich gesehen, dass der Händler in Dortmund einen Copen als Vorführer neu zugelassen hat.
'habe sofort angehalten, um das Auto von hinten zu begutachten. Und nu' kommt's: Da hat er doch tatsächlich ein einzeiliges 53'er Schild montiert. Damit es passt, hat er einfach die unteren Ecken abgeschnitten... Mal abgesehen, dass es sich hier um die mutwillige Beschädigung einer offiziellen Urkunde handelt, was glaube ich nicht mehr als Ordnungswidrigkeit betrachtet wird, sieht die Lösung zu komisch aus. Halt wie gewollt und doch nicht gekonnt. |
14.08.2006, 20:23 | #43 | |
Benutzer
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Themenstarter
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Zitat:
Das Umknicken oder Abschneiden von Ecken kommt einer Unglütigmachung gleich. Bei allen Copen ohne die angewinkelte Rückplatte passt kein Backblech - Punkt. Entweder 230 x150 oder 410x110. Alle anderen Entscheidungen der Zulassungsstelle kann man retoure gehen lassen. Und sollte der Sachbearbeiter einen dazu auffordern, das Kennzeichen entsprechend zu verändern, ist das ein Fall für den Dienststellenleiter !
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>>Denken statt Glauben << |
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15.08.2006, 09:00 | #44 | ||||
Gast
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Mal schauen, ob sich die Mädels von der Zulassung auch daran halten. Ich habe da so meine berechtigten Zweifel. |
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15.08.2006, 19:58 | #45 | |
Benutzer
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Zitat:
das brauchst du ihm nicht aus den rippen leiern, soweit ich weiss ist das so durch daihatsu deutschland schon festgelegt worden durch eine sondergenehmigung oder ausnahmegenehmigung keine ahnung wie das genau heisst, dass er hinten ein normales moppedschild kriegt. die haben nur leider gepennt und sich für vorne nix einfallen lassen, was dann bundesweit gilt, darum muss sich dann ggf jeder selbst kümmern ( ein normales kennzeichen passt zwar vorne, steht aber etwas über und sieht auch total scheiße aus) meine persönliche lösung sieht so aus habe vorne wie auch hinten ein ganz kleines kennzeichen ( 80er moppedschild wie bei den amis), das war aber sogar bei mir ein absoluter hürdenlauf, obwohl es im kreis viersen schon mehrerer solcher copen gibt- wird also schwierig. |
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16.08.2006, 10:21 | #46 | |
Neuer Benutzer
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Zitat:
Gruß aus dem Ruhrpott Guzzi |
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16.08.2006, 12:37 | #47 |
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TÜV Gutachten
Hallo,
ich habe dieses originale Gutachten von Daihatsu über die hintere Nummerschildgröße! Bei Interesse kann ich es Jedem zumailen! Gruß Michael
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Meine DAI´S z.Z Daihatsu COPEN S Rechtslenker Schwarzperleffekt L880 Bj. 04 |
16.08.2006, 14:04 | #48 | |
Neuer Benutzer
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Zitat:
Grüße aus dem Ruhrpott Guzzi |
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16.08.2006, 15:22 | #49 | |
Gast
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kannst Du mir bitte das Gutachten auch zuschicken. Das wäre super. An: copen[at]wille.do.uunet.de Und auch schöne Grüße aus dem Pott. |
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16.08.2006, 16:34 | #50 | |
Gast
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