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Die YRV Serie (M200, M201, M201 GTti, M211)

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Alt 10.01.2005, 14:37   #51
Inday
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Oh Mann oh Mann, kennst Du die Schweizer Bürokratie nicht? Lass bloss die Finger davon, extrem ekelig und teuer. Der GTti-Umbau von Rainer wäre in der Schweiz schlichte Fantasie!
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Alt 10.01.2005, 14:45   #52
Rainer
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Zitat:
Zitat von Inday
Oh Mann oh Mann, kennst Du die Schweizer Bürokratie nicht? Lass bloss die Finger davon, extrem ekelig und teuer. Der GTti-Umbau von Rainer wäre in der Schweiz schlichte Fantasie!
Gleiches hat man mir von Österreich gesagt.... JEDER,wirklich JEDER hat mir davon abgeraten mit den Worten "geht nicht, bekommst du NIEMALS eingetragen, ist viiiiiel zu teuer (gerüchte bis zu 8000,-Euro nur für das eintragen lassen)....

Man muß nur die richtigen kundigen Leute finden und ernsthaft dran bleiben. Es wirkt so als müsste man alle Leute die zuständig sind erst anbetteln und ihnen dann GAAAAAAAAANZ langsam versuchen zu helfen zu erklären dass man einen sauberen umbau vor hat.
Selbst der TÜV Österreich meinte ganz am Anfang dass das nicht geht, weil man unbedingt eine Abgasuntersuchung brauchen würde (5000,- Euro), erst nachdem ich ihm erklären KONNTE dass es NACH dem umbau ja einem bereits fertigen Auto entspricht das man so kaufen kann hat man verstanden dass wenn ALLES umgebaut wird dass er dann auch die Abgasvorschriften erfüllen MUSS.

Es war echt ein spießroutenlauf mit den Behörden hier bei uns, und der TÜV war noch nicht der weisheit leitzter schluß....

Lies dir doch mal meinen Beitrag diesbezüglich mal durch....

http://www.daihatsu-forum.de/viewtopic.php?t=2393
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Alt 10.01.2005, 15:15   #53
Inday
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Gesetz in der Schweiz besagt: Ein Auto darf man nur bis zu 10% Mehrleistung tunen, also von 87 PS auf 129 PS sind's leider etwas mehr als 10%, sonst keine Abnahme. Schluss und Punkt! Da nützt auch Mit-den-richtigen-Leuten-Reden leider sehr wenig. Habe das Spiel einmal mitgemacht und nie nie wieder. Beim zweiten Nachdenken sähe es vielleicht etwas anders aus, da der Turbo ja auch in der Schweiz offiziell zugelassen ist, und ich denke, da sich da schon etwas machen liesse. Na, wem's gefällt. Deine Meisterleistung, Rainer, würde ich mich nicht getrauen, da ich erstens zu wenig Erfahrung habe, keine Zeit habe, keine Werkstatt habe etc. Also hier nochmals ein grosses Lob für Deinen Mut und Deine Ausdauer! Hat sich ja für Dich ausbezahlt.

Es gibt Sachen, die bei uns sicher einfacher sind als in der EU, z. B. nicht zugelassene Felgen nachprüfen und offiziell eintragen lassen und solche Sachen. Was aber mit Leistungssteigerung zu tun hat, da lasse man lieber die Finger davon, sonst gibt's ein neues Homologationsverfahren mit zig Tests, was schweineteuer ist. So zum Beispiel, wenn man ein Auto aus Japan oder USA in die Schweiz selber einführt.

Ich denke, wir sind langsam Off-Topic.
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Alt 10.01.2005, 15:42   #54
K3-VET
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Hallo,

nochmal zurück zur Langstreckentauglichkeit: Was bedeutet das für Euch?

Ich finde, der GTti ist langstreckentauglich. Die Geräuschentwicklung hält sich in Grenzen, obgleich sie höher ist, als in meinen Mazda 626's.
Das Schaltgetriebe kenne ich leider nicht.

Der Federungskomfort ist im normalen 1,3er recht gut. Der GTti ist recht hart. Störend ist das nur bei Querwellen in der Straße - er nimmt wirklich jede Welle mit.

Was zählt für euch als langstreckentauglich?

@Pingelchen: der Stream ist ja ganz schnike und hat viel Platz. Für mich käme nur der 2.0er (156 PS/192 Nm bei 4000) in Frage und der kostet leider schon über 23 000 €. Den 1,7er mit 125 PS (154 Nm bei 4800) muss man zu hoch drehen - nix für mich.


Bis denne

Daniel
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aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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Alt 10.01.2005, 15:49   #55
Rainer
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ich würde jetzt soooo gerne noch meinen Senf dazu geben, aber ich hab mir ja selbst auferlegt mich in diesem Tread zurück zu halten und EUCH den vortritt zu lassen, meine Meinung betreff des YRV kennt ihr (JA, er ist langstreckentauchglich, sorry das musste jetzt sein)
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Alt 10.01.2005, 15:57   #56
Inday
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Oh ja, und ob der Langstreckentauglich ist; ich hät's ihm auch nicht zugetraut. Aber da unser altes Auto kurz vor unseren Ferien schlapp machte, mussten wir wohl oder übel (jetzt mehr wohl **grins**) den anno dazumal ganz neuen ÜRF nehmen. Nun, schnell in zwei Tagen 1'800 km abgespult, ohne irgendwelche Nebenwirkungen von Kleinautos und so. Seither mehrere Langestrecken gefahren, einmal 1'600 km an einem Tag!!! Abwechslungsweise meine Frau und (ab und zu durfte auch) mal ich fahren.

Der Federungskomfort auf Autobahnen ist recht gut, auf armseeligen Überlandstrassen könnte schon etwas mehr Federungskomfort vorhanden sein.
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Alt 10.01.2005, 16:38   #57
bigmcmurph
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Gilt das mit dem fünften Platz den ab Zulassungsdatum oder ab Baujahr?

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Alt 10.01.2005, 16:43   #58
Rainer
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Zitat:
Zitat von bigmcmurph
Gilt das mit dem fünften Platz den ab Zulassungsdatum oder ab Baujahr?

Greetings
Stephan
Weder noch. Entscheident ist das Datum der Genehmigung im Fahrzeugbrief, ab einem gewissen Datum wurde der YRV nur noch mit 4 Plätzen eingetragen. Das muss so August/September 2004 gewesen sein.
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Alt 10.01.2005, 17:26   #59
bigmcmurph
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Jo, auch gut.
Das heißt aber wenn man jetzt ein Auto aus August 2004 kauft,
müsste man den noch mit 5 Leuten fahren können oder??

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Alt 10.01.2005, 17:46   #60
straubi
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jo, das müsste so sein. mein zukünftiger ürv ist von 10/2003 und da sind 5 personen/plätze eingetragen.

zu langstreckentauglich:

ich würde sagen ein auto ist langstreckentauglich wenn man 150 konstant fahren kann und es nicht übertrieben laut ist. bei meinem kadett oder unserem megane steige ich nach 200km auf der autobahn auch aus und hab ein pfeiffen im ohr (hoffentlich ist mein neuer ürf nicht lauter :) ) für die paar 3-spurigen autobahnabschnitte sollte ein auto auch mal 180 fahren können-aber ab solchen geschwindigkeiten kann man eh nicht mehr auf die lautstärke achten :)
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