13.12.2005, 18:36 | #71 |
Vielposter
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Was passiert denn wenn der Typ sich nicht meldet???
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13.12.2005, 21:23 | #72 |
Admin
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So, habe gerade die Antwort von diesem Anbieter bekommen und diese ist wie folgt:
Hallo, es wurde von mir zufaellig ein Fehler gemacht, in diesem Angebothandelte es sich nur um Ledermuster, eine Lederausstattung kostet mind.800ˆ.Bitte um Verstaendnis. Sie mussen natuerlich gar nichtsbezahlen.Gruess. Das kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Ich fühle mich hier zeimlich veralbert. Werde mich jetzt mal an E-Bay wenden, dies kann ja so wohl nicht sein. Ich dachte mir doch das da ein Hacken bei der Sache ist. Habe mir jetzt mal das neue Angebot dieses Anbieters angesehen, da steht dies mit dem Ledermuster drin, in meiner Auktion allerdings nicht, mal sehen ob ich da Chancen habe, ich befürchte wohl eher nicht. So ein Mist, aber auch. |
13.12.2005, 21:32 | #73 |
Gast
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@ dierek:
Speicher Dir die Seite als Screenshot von Deinem Angebot und geb es Deinem Anwalt. Er ist verpflichtet sein angebot einzuhalten. Du brauchst aber den Sreenshot- oder noch besser- speicher Dir das Angebot!!! Ist wichtig- sonst kannst Du es nicht nachweisen... Zumindest sind WIR schon mal alle Zeugen! LEX- Ich würde auf mein Recht pochen... Frechheit ist das..sollte verboten werden. Und melde es EBAY |
13.12.2005, 21:50 | #74 |
Admin
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Ich habe ihm gerade wieder angeschrieben, mit der Bitte um eine konkrete Stellungnahme, und mit den entsprechenden Hinweisen gemäß BGB.
E-Bay kommt dann gleich noch, die werde ich auch sofort einschalten. Es kann ja wohl nicht sein, was da abgeht. |
13.12.2005, 21:53 | #75 |
Gast
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ich hab mir die Seite auch grad noch angeguckt- da steht drin, das die Lederausstattung gefertigt wurde... und da sie nun zur Versteigerung steht- ist das Recht auf jeden Fall auf Deiner Seite.
Bist Du RSversichert? Die freuen sich über so einen Fall... |
13.12.2005, 22:42 | #76 |
Admin
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Um ehrlich zu sein, hatte ich so etwas erwartet...
Aber ich sehe es auch so, dass du im Recht bist. Wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, immer drauf. Vorallem: Warum gibt er ein Auto an für Bezüge (Ohne Sitze), wenn es sich um ein Ledermuster handelt? Greetings Stephan
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13.12.2005, 22:43 | #77 |
Gast
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Hallo Dierek- hab grad nochmal mit meinem Freund gesprochen...
Jura lässt grüßen... Nach §433 I, Satz 1 BGB ist ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen. Zwar kann der Verkäufer einen Irrtum nach §119 I, und §142 geltend machen, diesen müsste Du dann argumentativ entkräften - dahingehend das das Angebot seit Wochen im Netz unverändert angeboten wurde und der Verkäufer genügend Möglichkeiten hatte das Angebot zu ändern. Bezugnehmend auf §242 BGB ist ebenfalls zu argumentieren, dass es eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Versteigerung nicht nur eine Bindung des Käufers, sondern auch eine Bindung der Verkäufers hinsichtlich Sache und Preis ist. Bedeutet, dass nach Treue und Glauben Du- als Käufer - ebenfalls auf die Erfüllung des Vertrages (Lieferung und Übereignung der Ledergarnitur) hoffen kannst, wie der Verkäufer auf die Zahlung des Kaufpreises. Meint- Eine Versteigerung ist BINDEND. Ferner steht der Straftatbestand des Betruges, gemäß §263 Absatz I (Betrug) StGB im Raum, beziehungsweise dessen Versuch, gem. §263 Abs.2 StGB. (versuchter Betrug) Fraglich wäre weiterhin, ob sogar ein Straftatbestand gem. §263a Abs. 1 StGB (Computerbetrug) erfüllt ist. Schadensersatzansprüche könnten unter Umständen aus dem Differenzbetrag zwischen Ersteigerungsgebot (ca. 54 €) und dem Wert einer neuen Garnitur (Verkäufersmeinung mind. 800€) von Dir geltend gemacht werden. Versuche es mit diesen Argumenten (auch Strafgesetz) und gucken ob Du ihn so kriegst... ansonsten schauen ob Dir ein niedergelassener Anwalt dabei hilft. Gute Chancen hast Du auf jeden Fall! |
13.12.2005, 22:51 | #78 |
Vielposter
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So alsoeine Rs hat er nicht aber danke Lexx das du dich so schnel lerkundigt hast.
Ich finde das ganze auch ziemliche Abzocke!
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13.12.2005, 23:00 | #79 |
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@ Vollgas- schreibt ihm oben genanntes... und wartet ab was er tut. Das ist schon ordentlich Pfeffer....
Keine RS ist scheisse... |
13.12.2005, 23:05 | #80 |
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Ich würd sagen, hey Alda isch hat da nebenher auch was laufen mit nem anderen Kerl dem musst ich aber absagen da ich ja n zuverlässiger Käufer bin und zu meinem Gebot stehe, also ey gib mir meine Lederausstattung oder es setzt blaue Augen. ;-)
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Liebe Grüße Caro |
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