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Allgemein Allgemeines zu den Themen Tuning, Technik und Fahrzeuge |
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25.02.2005, 12:11 | #1 |
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Wann ist es ein Unfallwagen?
Wer weiss die genaue Definition von "Unfallwagen"?
Ich war bisher immer der Meinung, ein Unfallwagen wird es dann, wenn die Karrosse auf der Richtbank gerichtet werden musste. Also einen Auffahrunfall, wo nur Teile ausgetauscht oder ausgebeult werden müssen, macht es noch lange nicht zu einem Unfallwagen. Kofferraum ausbeulen, neue Stossstangen ran, oder Türen auswechseln etc. sind noch kein Indiz für einen Unfallwagen. Jedoch wenn tragende oder stützende Teile (A-,B- oder C-Säule) gerichtet werden müssen, dann bedarf es auch eines Eintrages in den Fahrzeugausweis und dann ist es einen Unfallwagen. Ist das richtig so? Bitte um Meinungen. Gruss, Inday
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25.02.2005, 12:19 | #2 |
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muss so was bei euch eingetragen werden?
für mich ist ein unfallwagen ein unfallwagen wenn teile gerichtet werden müssen, sprich ausbeulen,spachteln,schweissen. beim alleinigen austausch von teilen (spiegel,stoßstange) nicht
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25.02.2005, 12:29 | #3 |
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lies das mal:
http://www.daihatsu-forum.de/viewtopic.php?t=5676 da haben wir solch ein thema schon mal besprochen schraubteile kann man tauschen ohne das es ein unfallwagen ist... gruß klasse
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25.02.2005, 12:30 | #4 |
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oh dann lag ich ja dicht dran
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25.02.2005, 12:36 | #5 |
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ja du hast vollkommen recht
gruß klasse
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no wind, no waves, no girls, no future |
25.02.2005, 13:23 | #6 |
Spritsparerin *fg*
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Das hieße ja dann soviel wie wenn ich meinen Kleinen mit seitenschweller (die ja geschweisst werden.... ) aufwerte.. degradiere ich ihn eigentlich zu einem Unfallwagen oder wie?
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lg Petra |
25.02.2005, 13:32 | #7 |
Gast
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Nein unfaller ist er glaub ich dann, wenn Tragende teile ersetzt oder wieder gerichtet worden sind!
wobei ersetzt ist natürlich besser als gerichtet! das Aufschweisen von seitenschwellern ist keine Arbeit an tragenden Teilen ! Wie das bei Strechlimos aussieht, da habe ich keine Ahnung ! Bei einem Unfallwagen weiterverkauf geht es haupsächlich darum, das der Nachbesitzer das wissen der Veränderungen hat und weiß das Nachfolge schäden daherrühren können ! Nachfolge schäden durch einen Unfall vermindern erheblich den Wert eines Autos ! Gruß Simon |
25.02.2005, 13:34 | #8 |
Moderator
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GTti > downsizing anno 1987 !!!!! 1988 GTti 2002 M201 YRV (Yellow Racing Vehicle) GTti 2003 M201 YRV GTti In Theory, there is no difference between Theory and Practice. In Practice, there is. http://www.lowbudgetracing.at http://www.ahrca.com |
25.02.2005, 13:48 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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ja ja Unfall hatte mich soo gefreut nen günstigen l701 zu finden (anderer tread)Bj2000-2900 Euro-40000 km!!! der hatte hinten mal voll einen gekriegt.Jetzt im nachhinein hat der Händler das auch angegeben, konnte man aber auch sehen ,Blinker abstand zu Heckklappe! Egal bei meinem l201 weiß ich was ich habe und welche Streicheleinheiten der braucht
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25.02.2005, 13:58 | #10 |
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Themenstarter
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Ja, in der Schweiz muss dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden, wenn es ein Unfallauto ist. Aber ich denke, dass wir da von ganz anderen Massstäben reden. Also wenn mir einer hinten reinkracht, und der Kofferraum muss ausgebeult, die Lichter und die Stossstange ersetzt werden, aber keine Neuausrichtung von tragenden sowie stützenden Teilen stattfindet, ist es noch KEIN Unfallauto und muss nicht eingetragen werden. Das gleiche trifft auch von Austausch von kaputten Türen, Kotflügel, Motorhaube etc. zu. Auch ein Ausrichten oder Schweissen von zum Beispiel einem neuen Türscharnier, wenns einen die Tür abgerissen hat, machts noch nicht zu einem Unfallauto, oder Schweissarbeiten an der Karrosserie an nichttragenden Teilen ebenfalls nicht.
Gruss, Inday
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