02.05.2022, 23:34 | #1 |
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Frontbügel verboten ?!?! Nein
Hallo liebe Community - bei meinem Grany habe ich nachträglich einen Frontbügel montiert - ABE vorhanden -
Einen Prüfer des TÜV angesprochen - ihm die ABE gezeigt - Er fragte auch wegen der Seiten Schweller - die hatte ich nicht - daher nur Frontbügel- seine Aussage Zitat „kein Problem - da ABE vorhanden“ Sollte jeder andere auch machen - er habe jetzt erst mal 3 Wochen Urlaub Diverse andere - verboten - muss ich nachfragen - Ihn nach seinem Urlaub kontaktiert - Er trägt ihn mir ein nachdem er 45 Minuten am Pc beschäftigt war. Zitat 1 „ bei ihrem Fahrzeug ( Gran Move G301 ) passiert eine fussgänger mit Frontbügel weniger als ohne.“ 2 „Ich habe in unserem System nichts gefunden was den Frontbügel für ihr Fahrzeug explizit verbietet. Verboten sind große Frontbügel- alla Pajero oder Patrol GR von anderen Herstellern. Die verbotenen Bügel dürfen nicht mehr bis Oberkante Motorhaube gehen beim Geländewagen und über die Oberkante der Scheinwerfer - da gab es tote Kinder - Daß möchte niemand - aber die halben Bügel wie für den Gran Move sind nicht verboten - der meine wurde glaube 2017 eingetragen vom TÜV - achtet darauf Dokumente zu haben - Bezeichnung / Label / deklarierung muss klar zu erkennen sein - denn sollte einem Bügel nichts im Wege stehen - so war es bei mir Schönen Abend noch und lasst euch nicht abbringen - Kater |
03.05.2022, 06:40 | #2 |
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Moin , aus Erinnerung :
vor irgendwas , so um einem Jahrzehnt wurden/sollten EU-weit Frontbügel verboten/verboten werden , Vereinigungen der Chirugen hatten wegen massiven Knochenbrüchen bei Unfällen geklagt . Beonders Kinder wurden schwer verletzt . Nach Jahren der Diskussion keine Einigung , jedes Land kocht jetzt weiterhin sein eigenes Süppchen . Mein Halbwissen stammt von einem betuchten Bürger , welcher für die innerstädtischen Einkaufsfahrten seiner Frau , mit einem dicken Mercedes-SUFF-Geländepanzer , dringend einen Kuhfänger brauchte . War damals nicht gestattet , aber ein TÜV-er hat das Montagedatum vordatiert . Gruß ! |
03.05.2022, 16:14 | #3 |
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Eine falsche zahl
Sorry liebe Community
ich muss mich Korrigieren es war 2015 aber hier die Belege Ich hoffe es ist alles was Personalisiert entfernt. drehe ein PFD - grrr Steht auf dem Kopf Damit solltet ihr aber jeden Bügel eingetragen bekommen im vergleich. Nix Getrixt Also denn |
03.05.2022, 18:39 | #4 |
Vielposter
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Wenn das der kleine Bügel ist, den man in der google-Bildersuche findet, wenn man nach Gran Move sucht, dann denke ich mir zwei Dinge: 1) Die rund - zwei oder maximal drei - Gran Moves, die in den nächsten 10 Jahren noch einen Frontbügel bekommen, sind ohnehin irrelevant... und 2) wenn´s sein muss.
Aussagen wie: "Bei ihrem Fahrzeug ( Gran Move G301 ) passiert einem Fußgänger mit Frontbügel weniger als ohne." sind natürlich völliger Stuss von jemandem, der das ohnehin nicht einschätzen kann (der kontrolliert Autos und ist nicht Unfallchirurg). Mehr, vielleicht (die Kontaktfläche ist kleiner und härter, somit die punktuelle Belastung deutlich höher), weniger, kaum, wenn´s knallt aber vermutlich irrelevant (Kopf auf Frontscheibe und danach auf Asphalt, da sind Hüfte / Oberschenkel (außer zerschmettert) erst einmal wohl nicht so relevant). Die Info, dass es geht und entsprechende Dokumente sind in einem Forum natürlich immer gern gesehen und solange es jemand einträgt (und dabei noch kühne Aussagen trifft), ist man selbst ohnehin aus der Verantwortung raus. Passt schon, wenn´s gefällt.
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03.05.2022, 20:03 | #5 |
Vielposter
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Hallo Katerschwarz , zunehmend sind TÜV-Abnahmen nicht mehr übertragbar ; es wird nur noch nach aktuell gültigen , amtlichen Verordnungen / Gesetzen usw. zugelassen . Die von Dir eingestellten PDF dienen aber zur Information bei der Suche zu dem , was aktuell Fakt ist . Gruß !
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03.05.2022, 22:46 | #6 | |
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Zitat:
Deswegen habe ich es eingestellt - sagt jemand im halbwissen "verboten" ( Dekra GTü ) lasst sich ein Gegenteil belegen. Die ABE hab ich momentan nicht zur Hand - liegt in Hessen. Reiche ich nach. Damit man jedem der möchte geholfen werden. Solange typenaufkleber auf dem Bügel alles da. |
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03.05.2022, 22:53 | #7 | |
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Zitat:
Jup jeder wie er sie oder es mag - ich hatte den meinen dran und als nächstes rutscht ein fahrer einer A klasse von seiner kupplung beim rückwarts fahren ab - der bügel hat es geschluckt - bei ihm ??? hmmm ein wenig den kofferaum gekürzt - die 2te war ne tante in ihrem landy freelander - plastig stosstange pfffffff - pleng raus war sie wieder - Aussagen eines TÜV Ingeneurs Zweifle ich nicht an - ich berufe mich darauf - der ist studiert - ich hab keine ahnung und davon ganz viel - grins |
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06.05.2022, 18:48 | #8 |
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Ich will Dir nicht zu nahe treten : anstatt Freelander oder sonstwas könnte Dir auch ein Kind vor's Auto rennen ; und egal ob flacher oder hoher, steifer Bügel : die Verletzungen sind schwerwiegender gegenüber "ohne Bügel ".
Steifer Bügel : der ist irgendwo an der Karosse festgemacht , ob die Karosse sich in dem Bereich über einen steifen Bügel freut ? Ein Bügel würde für mich gesehen nur Sinn machen besonders bei kleinen , kurzen Auto's , wenn er beim Crash knautscht und damit Energie vernichtet . Eine nassforsche junge Dame ist mal mit satten 30/ 40 kmh-Differenz auf meinen Hänger geknallt : "ihr Hänger hat doch keinen Schaden genommen !" Richtig , aber das Hänger-Zentralrohr hat die Aufprallkräfte eins zu eins an meine Hängerkupplung und teils auch an das Heck weitergegeben . Gruß ! |
06.05.2022, 20:08 | #9 |
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Hallo Yoschi,
Der Bügel ist Star ja - die Halterung aber nicht ! Mit der Halterung wird vorn links und rechts am Rahmen befestigt. Die Halterungen sind aber extra teile - unsichtbar verbaut. Aber wenn du dir Sorgen um Sicherheit von Fußgängern machst - achte auf Carbon Fahrzeuge - selbst der Smart 2 Sitzer hat hinder them Plastik Eisen dass mansch LKW blass wird! Bei der ganzen Debatte um den Fussgängerschutz wird eine Kleinigkeit vergessen. Plastik platzt - ist bei radiologischen Untersuchungen nicht wirklich zu sehen. Schnittverletzungen und möglicherweise Splitter - bis die raus sind und alles vernäht ist - die Narbe. Oder eher ein fester Gegenstand und ein ordentlicher Bruch ?? Ich müsste nicht überlegen! Und dazu SUV können auch einfach über ein Kind drüber fahren ohne Bügel. Leider gottes fördert unsere Regierung fahrende unwissende. Laut Hörensagen ist der für mich neueste Clou dass Fahrstunden hauptsächlich auf Automatik stattfinden, ein paar Stunden Schaltgetriebe - damit gibt es eine Bescheinigung „Prüfling ist mit Schaltgetriebe vertraut“ Prüfung findet auf Automatik statt - es darf alles gefahren werden! Ich fragte einen mir bekannten Fahrlehrer, begründung „e Autos haben doch ehh kein Schaltgetriebe“ Mit freundlichen Grüßen Geändert von Katerschwarz (06.05.2022 um 20:14 Uhr) |
06.05.2022, 20:19 | #10 |
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Ich Masche keinen Hehl daraus dass ich mein Eigentum schützen möchte nach Möglichkeit - ist zum Beispiel einem Fußgänger das Mobiltelefon wichtiger als der Straßenverkehr - warum hat der Autofahrer schuld wenn der Fußgänger nicht aufpasst.
Abseilaktionen dürfte jeder testen ob er mit einem Projektil das Seil trifft. Dies ist meine Meinung auf bestimmte Themen. Mit freundlichen Grüßen |
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frontbügel - bullenfänger |
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