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04.02.2011, 12:59 | #1 |
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Gebrauchtwagengarantie bei Verkauf ohne Inspektion
Mahlzeit!
Ich bin grad auf der Suche nach einem passenden Gebrauchtwagen für meinen Vater. Dabei bin ich auf einen recht guten Avensis gestoßen, wird inseriert von einem Ford-Händler mit Gebrauchtwagengarantie. Die letzte Inspektion bekam das Fahrzeug im Dezember 2009, wäre also vor 5 Wochen (im Dezember 2010) fällig gewesen. Der Verkäufer sagt natürlich, dass er die Inspektion noch macht, auf Wunsch auch beim Toyota-Händler. Mir persönlich wäre es aber lieber, wenn wir das Fahrzeug 300€ günstiger mitnehmen und die Inspektion bei unserem Stammhändler (bei dem die Familie seit 30 Jahren ist) machen lassen. Der Verkäufer wäre damit einverstanden. Die Frage ist jetzt aber, ob man uns dadurch einen Strick draus drehen könnte bezüglich Garantieversicherung bzw. Sachmängelhaftung. Ich wäre auch bereit mich schriftlich dazu zu verpflichten, die Inspektion innerhalb 4 Wochen machen zu lassen. Ich bin über jede Antwort froh! Gruß Martin |
04.02.2011, 13:17 | #2 |
24/7 Poster
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Dazu müsste man wissen, wo die Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen wurde. Technisch gesehen dürfte das eine Versicherung sein. Da kommt es halt immer auf die Versicherungsbedingungen an.
Entweder du kannst die Bedingungen rauskriegen, und Dir am besten eine Kopie davon bis Garantieende beiseite legen, oder Du lässt halt die Inspektion beim Verkäufer machen... wenn der die auf Deinen Wunsch beim Toyota-Händler machen lässt, ist das doch auch schon mal sehr gut. Nur: Eigentlich müsste es doch Bestandteil des Kaufvertrages sein, unter welchen Bedingungen die Garantie besteht, und wichtiger, unter welchen nicht. Du kannst Dich ja schliesslich nur an Bedingungen halten, die Du kennst oder kennen müsstest. Ein Ansatz könnte also sein, sich mal den kompletten Kaufvertrag (mit AGB und allem was sonst noch dazugehört) aufsetzen bzw. zu lesen geben zu lassen. Dann alles in Ruhe durchgehen, und entscheiden. Spätestens da müsste sich ein Hinweis finden, wie Deine Frage zu beantworten ist, wenn der Kaufvertrag selbst sie nicht beantwortet.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik: Ausrangiert, leider! Citroen C1 Automatik BJ 2011: Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km. Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt. |
04.02.2011, 13:29 | #3 |
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Ich würde das eventuell mal direkt mit Toyota klären.
Wenn der Wagen schon ne Zeit beim Händler steht, ist der ja Stillgelegt, also auch nicht im Einsatz. Ähnlich wie ein Auto mit Saisonkennzeichen und dem Tüv Termin, wenn dieser in der Stilllegungszeit ist, muss der Besitzer auch erst nach der Wiederinbetriebnahme zu HU. Aufgrund dessen würde ich eine Verschiebung des Intervalltermines über die Stilllegungszeit argumentieren. ABER! Ich würde es mir auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen, damit die Haftungsansprüche nicht abgelehnt werden, wenn es zu einem Garantiefall kommt. |
04.02.2011, 13:51 | #4 |
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Es handelt sich hierbei um eine Gebrauchtwagengarantie, die vom Ford-Händler angeboten wird. Toyota hat damit eigentlich gar nichts zu tun...
Gruß Martin |
04.02.2011, 15:22 | #5 |
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Ah OK, dann kannste die Lösung natürlich direkt vor Ort absprechen.
Dann hatte ich das falsch verstanden. |
05.02.2011, 20:25 | #6 |
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So, wir haben den Avensis heute angeschaut. Und gekauft
Das Auto hat gerade mal 38.400km auf dem Tacho und technisch ist mir nichts negatives aufgefallen. Automatik schaltet wie sie soll, der Motor (1,8) läuft sauber und macht außer leichtem Tickern im Leerlauf keine Geräusche. Das stört mich aber überhaupt nicht, bei Steuerkettenmotoren gehört das ein Stück weit dazu. Aufgrund von optischen Mängeln (Parkrempler ringsum, wird bei uns eh nicht besser) war es dann möglich, einen sehr fairen Preis zu erzielen. Wir bekommen das Auto am 17. 2. mit neuem TÜV, neuem Nebelscheinwerfer rechts und 12 Monaten Garantie übergeben. Von da aus geht's 430km nach Hause direkt zum Toyota-Händler des Vertrauens. Nachdem dort große Inspektion durchgeführt und Tempomat eingebaut wurde, bau ich noch eine AHK hin und die Kiste ist betriebsfertig. Falls dennoch irgendwas am Auto sein sollte, wird uns unser Händler drauf hinweisen, nach gefahrenen 500km kann sich niemand aus Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen herausreden. Jetzt warten wir mal ab, ob sich der "Neue" genau so gut schlägt wie sein Vorgänger. Wir sind von 385tkm verwöhnt... Gruß Martin |
05.02.2011, 22:41 | #7 |
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Ist das der AV T25?
Haben den auch mit 1,8l Motor, aber Handschalter. Ich finde Toyota hatte seinerseits total veraltete Automatikgetriebe(4Gang) außer der 2,4l Motor hatte 5Gang Automatikgetriebe. Probleme mit den Fahrzeugen gibt es sehr wenige.......Scheinwerfer und Dichtungsgummi sind so Probleme.
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Daihatsu Cuore "Chili" in Schwarzperleffekt! 4 Lautsprecher, ZV-per-Funk, Marderschreck, Aerotwin, Fächerdüsen für die Frontscheibenwaschanlage, Innen/Außentemperatur und Sitzbezüge.............. |
05.02.2011, 22:57 | #8 |
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Ja, das ist ein T25 Facelift Executive aus 11/2006
Es wurde schon seit mindestens 2 Jahren genau überlegt, was als Nachfolger für den T22 kommt, bis wir uns etwa Mitte 2010 auf den T25 Facelift 1,8 Automatik festgelegt haben. Dass die Automatik mit 4 Fahrstufen "veraltet" ist, wissen wir. Wollten wir aber auch so Bei uns ist das Auto ein Gebrauchsgegenstand, der nicht unbedingt geschont wird (deswegen sind uns optische Mängel auch ziemlich Wurst), da gehört es eben auch dazu Anhänger zu ziehen. Da es auch hin und wieder vorkommt, schwere Anhänger (Flugzeuganhänger) zu rangieren, haben wir früher häufig die Kupplung vergewaltigt. Um das zu vermeiden wollten wir eine ausgereifte Wandlerautomatik. Hauptsache keine schleifende Kupplung und das Getriebe muss zuverlässig und stabil sein. Wirklich weite Strecken mit schweren Anhängern werden selten gefahren, insgesamt vielleicht 2-3000km pro Jahr. Das sollte das Auto problemlos verkraften. Gruß Martin |
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