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Alt 30.09.2004, 18:11   #1
burgmann120002003
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Standard hintere Sitzbank rauswerfen - ist das erlaubt?

Hallo Fans,

Ich will mir die hintere Sitzbank und den ganzen Krempel den man dauernd umsonst mit rumkutschiert aus dem Auto rauswerfen um ihn leichter zu machen - das ist deutlich spürbar beim Beschleunigen.
Meine Frage: Muß ich das vom TÜV genehmigen lassen, eintragen lassen, oder kann ich die einfach rausschrauben die hintere Sitzbank???
Ciao
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Alt 30.09.2004, 18:40   #2
K3-VET
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Beiträge: 4.368
Standard

Hallo,

also spontan würde ich sagen, dem TÜV ists egal. Das Auto wird dadurch nicht stärker, um sicherheitstechnische Sachen geht auch nicht. Wenn du allerdings etwas anderes, z.B ein Bett aus Holz, hinten reinbaust, wird das Crash-Verhalten verändert und du müsstest es abnehmen lassen.


Bis denne

Daniel
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
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Alt 30.09.2004, 19:54   #3
bizkit1
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Man darf die hintere Sitzbank ausbauen. Aber dann mußt du zum TÜV fahren und dies aus deinem Fahrzeugschein austragen lassen, da dein Auto als 4-5Sitzer angegeben ist.
__________________
Gruß Daniel

YRV 1.3:
Siron M3 1.3S:
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Alt 30.09.2004, 22:01   #4
kiter
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genau so siehts aus... zumindest wenn du nen hifieinbau oder so reinmachst musst du die hinteren sitzplätze austragen lassen. wie das jetzt is wenn du den kram nur "vorübergehend" rauswirfst weiß ich net genau
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Alt 30.09.2004, 22:15   #5
burgmann120002003
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Beiträge: n/a
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Ja, das ist genau das Problem. Ich möchte die Sitzbank ja irgendwann beim evtl. Verkauf wieder reinbauen, dann brauche ich natürlich die 5 Sitzplätze wieder.
Ich glaub ich muß da echt mal zum TÜV gehen und die Prüfer fragen wie die das sehen - Danke jedenfalls!!
Ciao
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Alt 01.10.2004, 12:39   #6
dj-psyko
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Moinsen,

bei mir ist hinten alles raus und nen doppelter Boden drinne. Ich war letztens beim Tüv wegen meinen Felgen und halt wegen der umtragung auf 2 Sitzer.

Der Tüv Mensch meinte zu mir das nichts umgetragen werden muss , die Polizei würde das nur interessieren wenn dann doch hinten welche sitzen (wäre bei mir möglich), das wäre dann nämlich ohne die Originalbank oder ohne einen andere vom Tüv abgenomme Sitzbank strafbar.

Die umtragung ist aber durchaus möglich bringt aber nur Nachteile (o-Ton Tüv), denn die kompletten Punkte wo die Gurte drann kommen müssen verschweißt werden.

Also ich würde das nicht umtragen, darfst bloß dann nicht mehr hinten mit nehmen (war aber glaub sowieso schon klar) ohne die original Bank.

Dann habe ich den Tüv Menschen noch gefragt ob mein Audio Einbau hinten eintragungspflichtig ist, wer meinen kennt der weiß das der net ohne ist (massiver doppelter Boden,Klappbar, große massive Bassbox hinten), er meinte nein solange alles gut verschraubt ist gibt es keine Probleme ohnehin wäre dies denn dann ein versicherungsproblem wenn dir nachgewiesen wird das du durch die Bassbox die nach vorne gefolgen bisst einen Unfall verursacht hast.

Das wäre das was mir der Tüv erzählt hat, bisher hatte ich auch noch nie Probleme bei Polizei Kontrollen damit, aber wie immer alle Angaben ohne Gewähr.
__________________

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Alt 02.10.2004, 13:51   #7
burgmann120002003
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Danke dj-psyko
Ich habe mich jetzt doch mal beim TÜV informiert. Die sagten mir, es müsse unter Nr. 12 im KFZ-Brief, also das ist scheinbar die -"Sitzplatzzahl", die Anzahl der Sitzplätze von 5 ausgetragen werden und eben anders eingetragen werden unter der Nr. 33 dann vermerkt werden.
Das ist so ein Käse und Quatsch mit dem Scheiß- Tüv!!!!
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Alt 03.10.2004, 00:10   #8
Tenchios2
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Also mein Daihatsu-Händler hält nichts vom TÜV, Ich möchte auch paar Sachen an meinen Copen ändern, was normalerweise eingetragen werden müßte.
Mein Händler meint dazu nur "...wozu? die kennen das Auto eh nicht, weils ein exote ist. Also wozu Eintragen lassen?."

Mir ist nur mullmig bei der Sache

Gruß Tenchi
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Alt 03.10.2004, 00:16   #9
kiter
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ich weiß garnet warum ihr alle so probleme mit dem tüv habt... wenn man da die richtigen leute kennt hat man auch keine probleme damit irgendwelche "exotischen" dinge ohne größere probleme eingetragen zu bekommen (so lange das ganze halbwegs legal is versteht sich)

die sachen an deinem copen solltest du schon eintragen lassen, denn wenn die dich doch mal anne füße kriegen un dann noch rausfinden das die sachen net eingetragen sind wirst en riesengroßes problem bekommen
kiter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2004, 11:52   #10
Schimboone
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Benutzerbild von Schimboone
 
Registriert seit: 28.07.2004
Ort: Groß-Umstadt
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Beiträge: 4.111
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Ausserdem muss die Rücksitzbank nur ausgetragen werden,wenn sie nicht rückrüstbar ist ! Das kann zum Beispiel sein,wenn Du die Schraubenlöcher verschweißt,oder irgendwelche Halter abflext !
Ansonnsten ist dem Tüv das egal !
Stell dir vor,DU fährst heute zum Tüv,lässt sie austragen,und morgend erzählt deine Freundin dir sie währe Schwanger und ihr braucht die Rücksitzbank-willst Du dann wieder zum Tüv hinfahren,die Bank wieder eintragen lassen ?
__________________
Gruß, der Daniel
Cuore L201
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