14.03.2012, 19:42 | #11 |
Vielposter
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um wieder auf´s thema zurück zukommen..........
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14.03.2012, 20:36 | #12 |
Benutzer
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....müssen die Tagfahrlichter tiefer montiert werden oder warum schreibt Ihr die Dinger haben nicht die richtige Höhe?
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Black Y |
14.03.2012, 21:16 | #13 |
Benutzer
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Themenstarter
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am besten ist es wenn die LED´S so tief sind das sie beim Fahren noch funken sprühen ( danke für`s Feedback )
Geändert von Lo5tboy (14.03.2012 um 21:18 Uhr) |
14.03.2012, 22:53 | #14 |
Gast
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Sieht gut aus. Aber denke alle 2 Jahre wirst Probleme mit TÜV-Mann bekommen usw.. Hätte die auch gerne anders gesetzt, aber keine Lust auf Ärger mit TÜV und der Rennleitung. Deswegen an die Vorschriften gehalten. Ist halt nen Grund dass die Betriebserlaubnis erlischt wenn man keine Abänderung vornimmt. Achja, und Strafe auch noch jedesmal. Vor allem kommt die Strafe jetzt noch besser mit der neuen Reform der Punkte in Flensburg usw..
Und hier mal die Vorgaben (Quelle Wikipedia): Nachrüstung nach R87 / R48 Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten: Montageort: Fahrzeugfront Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe). die Leuchten müssen eine (E)-Nummer und die Bezeichnung RL tragen Geändert von Picard (14.03.2012 um 22:58 Uhr) Grund: Weil ich es kann!!! |
14.03.2012, 23:01 | #15 |
Gast
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Nachrüstung nach der R7-Regelung
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung: kombinierte Tagfahrleuchten und Umrissleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe). als Umrissleuchten (oder Standleuchten) müssen sie möglichst weit außen am Fahrzeug angebracht werden und auch nicht zu tief es dürfen vorne nicht zu viele Stand- und Umrissleuchten angebracht werden. Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest. Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED-Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind. |
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