12.11.2006, 15:44 | #1 |
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Rammschutz für meinen YRV?
Der Generalimporteur von Daihatsu Schweiz "Emil Frey" lässt mich brutal hängen.
Da wollte ich einen Satz Rammschutz für meinen YRV kaufen, und dieser sagte lediglich: dieses Modell wird nicht mehr verkauft, wir liefern nun auch keine Zuberhörteile für dieses Modell mehr. Moment mal, das Auto wurde dieses Jahr im Februar als "Neuwagen" eingelöst (2006 !!!)und nun sollte es schon kein Zuberhör mehr dafür geben? Soviel ich weiss, ist da DD besser. Hat jemand eine Ahnung, ob Dai Deutschland diese noch an Lager hat und ausliefert? Und wie sieht es mit Dachträger aus? Gruss, Inday
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12.11.2006, 15:51 | #2 |
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mhm...das klingt gar nicht schön!
Na dann viel "Spass" wenn mal wieder was kaputt geht. Aber die haben bestimmt noch Restbestände (von anderen Teilen) da, oder? Dieser Service enttäuscht mich grad! Grüässli |
12.11.2006, 16:20 | #3 |
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Jaja Emil Frey
Mir haben die zwar mehr Gutes als Böses getan, aber manchmal lässt der Service, besonders was den techn. Dienst betrifft, sehr zu Wünschen übrig Habe auch eine Anfrage wegen meinem Intervall Relais gestartet und noch keine Antwort erhalten . Zubehör welches in CH nicht verkauft wurde, habe ich mir bei einem Händler hinter der Grenze besorgt. Was wollte ich sonst machen LG Mike
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12.11.2006, 18:00 | #4 |
Gast
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Also in Österreich definitiv NICHT zu bekommen, da neue Gesetzliche lage die solche Dinger verbietet mehr oder weniger. (der Hersteller muss nachweisen dass im Fall eines zusammenstosses mit einem Fußgänger diese dadurch NICHT mehr verletzt wird als ohne.... *schwachsinn*)
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12.11.2006, 18:45 | #5 |
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Aja, das stimmt genau Rainer !! Ist bei uns auch so
Aber die Leute einfach so abzufertigen finde ich auch unverschämt Lieber Inday, wende Dich doch mal an Daihatsu Deutschland, Herrn Amenda. Bis jetzt wurde ich da immer sehr kompetent und freundlich beraten. LG Mike
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12.11.2006, 23:22 | #6 | |
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Zitat:
Starre Frontschutzbügel werden ab 2002 bei Neufahrzeugen nicht mehr installiert ACEA ist bereit, einen Fußgängerschutz auf hohem Niveau zu gewährleisten; dies soll durch Einhaltung der EEVC-Anforderungen geschehen oder durch Maßnahmen, die 2010 ein zumindest gleichwertiges Schutzniveau bieten. Als erster Schritt in diese Richtung hat sich die Industrie bereit erklärt, ab 1. Juli 2005 die von der GFS in ihrem Bericht vom 19. Dezember 2000 vorgeschlagenen Anforderungen zu erfuellen. Im Übrigen ist die Industrie zu drei zusätzlichen Initiativen bereit, die ebenfalls zur Verbesserung des Fußgängerschutzes und der Straßenverkehrssicherheit beitragen, nämlich die Ausrüstung aller neuen Kraftfahrzeuge mit Antiblockierbremssystemen (ABS) im Jahr 2003 und mit Tagesfahrlicht im Jahr 2002 sowie die Einstellung des Vertriebs von starren Frontschutzbügeln durch die Fahrzeughersteller ab 2002. Das ganze zum Nachlesen gibts hier: http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cg...001&nu_doc=389 |
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13.11.2006, 12:13 | #7 |
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Hallo,
ein nachrüsten an Fahrzeugen ist zumindest in Deutschland noch kein Problem! Ich hab ja auch erst vor ein paar Monaten einen Frontbügel an meinen Charade gebaut und eingetragen bekommen. Für den Charade gibt es noch nicht mal einen passenden Bügel mit Herstellerfreigabe. Ist jetzt ein Gran Move Bügel drann - dem Tüv Mann war das recht egal. Ein generelles Verbot gibt es immer noch nicht. Die EU-vorgabe ist ansich recht schwammig und wohl immer noch nicht ganz abgesegnet. Wenn ich in Trier beim Mercedes Händler vorbeifahre sehe ich auch immer wieder neue Smart for2 oder neue Vitos rumstehen die einen Bügel haben (zugegeben beim Smart sieht das schon merkwürdig aus *gg*) Gruss Rene PS.: selbst wenn es nach EU verboten werden sollte: es gibt eine Ausnahme => Wenn der Bügel nicht starr ist, sondern nachgibt (im Falle eines Unfalls) ist ein Anbauen auch an Neufahrzeuge erlaubt! Hier schießen sich schon viele Zubehöranbieter (off road Berich) ein. Ich sehe dem ganzen Thema daher eher gelassen entgegen. |
13.11.2006, 12:19 | #8 |
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Hallo,
bei Daihatsu Deutschland bekommt man auch für die älteren Modelle noch Zubehör. Ob da allerdings der Rammschutz bzw. Frontschutzbügel dabei sind weiß ich nicht, da die wie oben schon erwähnt wohl gesetzlich verboten sind. Allerdings gibts da auch wieder eine andere Regelung. Weil für den neuen Terios auch neue Frontbügel angeboten werden, die aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen. Schöne Grüße Thomas |
13.11.2006, 14:26 | #9 |
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Die Restbestände an Frontbügeln dürfen noch angebaut werden, es sollte eigentlich keine Probleme geben. Also wenn der Händler noch einen rumliegen hat wird er froh sein wenn ihn einer kauft. Wenn aber in der Schweiz auch keiner mehr herumliegt, wird es sich ein Händler, der bestimmt von der Regelung weiß, überlegen noch einen neuen zu importieren.
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14.11.2006, 12:39 | #10 |
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