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Alt 11.06.2017, 16:50   #1
Spartaner
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Standard China-Tagfahrlicht?

Angeregt durch den Thread "richtige Innenraumbeleuchtung" stoße ich gerade auf Tagfahrlichter aus China. Ich benutze es in Deutschland nicht, aber im Ausland bin ich oft dazu gezwungen, tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Diese Tagfahrlichter hier scheinen mir eine mögliche Alternative zu sein. Sicherlich wird es in Deutschland dafür keine Zulassung geben, aber im Ausland würde ich die dennoch einschalten wollen.

Haltet ihr diese Teile für brauchbar? Wieviel Watt müsste ein vorschriftsmäßiges Tagfahrlicht haben? Was müsste ich beachten, um in Deutschland nicht ohne Zulassung rumzufahren? Reicht ein einfaches ausgeschaltet lassen? Oder müssen die Teile hier gänzlich ohne Funktion bleiben, also nur Dekorationselement sein?
__________________
alt Cuore L501 , seit 2009 neu Cuore L276

Geändert von Spartaner (11.06.2017 um 16:54 Uhr)
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Alt 11.06.2017, 18:51   #2
LSirion
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Beiträge: 3.806
Standard

Für < 25 € (inkl. Versand) bekommst du ein komplettes Set, inkl. Dimmfunktion und Zulassung nach ECE R87 (sollte doch passen?).
Und da willst du mit den Billigdingern ohne Zulassung das Basteln anfangen? Jetzt ernsthaft?

Da fehlt mir dann doch jedes Verständnis. Zum Thema was am Auto sein darf...

Ich würde damit nicht einmal als Dekorationsobjekt umherfahren. Was dran ist am Auto muss a) funktionieren und b) eine Zulassung haben. Die Einbauhöhe solltest du auch beachten.

Übrigens gibt´s auch im Ausland durchaus Zulassungsregeln und die sehen wohl genauso irgendwelche E-Prüfzeichen / ECE Regelungen vor.
Das E steht nicht für Deutschland und Strafen im Ausland sind meist höher als bei uns.
__________________

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Geändert von LSirion (11.06.2017 um 18:53 Uhr)
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Alt 11.06.2017, 19:03   #3
yoschi
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Registriert seit: 13.04.2008
Ort: 01189 Dresden
Beiträge: 4.684
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Andere im Forum werden es noch genauer als ich erklären können : Tagfahrlichter ein- / anbauen , welche für Deutschland eine allgemeine Betriebserlaubnis besitzen . Nach europäischen Recht wird ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug auch in anderen EU-Ländern so anerkannt .
Natürlich außer gelegentlich von osteuropäischen Dorfpolizisten , welche noch ein paar Kröten für's abendliche Besäufnis brauchen . Kein Witz , erst neulich wieder im Tschechland übelste Erfahrung gemacht . Freundlich , aber unnachgiebig bleiben hilft .
Gruß!
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Alt 11.06.2017, 21:46   #4
ds.d3nni
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Registriert seit: 03.11.2015
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Alter: 26
Beiträge: 73
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http://www.ebay.de/itm/Daihatsu-LED-...kAAOSwpDdVLiZE

Kann dieses Kit empfehlen, habe die LEDs in die Nebelscheinwerferöffnung installiert und sieht super aus!
__________________
2008 Daihatsu Sirion M301 1.3 91 PS W09 (Weiß)
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Alt 11.06.2017, 22:22   #5
K3-VET
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Benutzerbild von K3-VET
 
Registriert seit: 16.11.2003
Ort: 14822 Brück
Alter: 44
Beiträge: 4.368
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In TÜV-Anweisungen heißt es, dass nicht-funktionierende Lampen nur dann als Lampen anzusehen sind, wenn sie lediglich durch Austauschen der "Birnen" funktionieren würden.
Hat eine Lampe also kein Kabel drin, müssen sie auch nicht funktionieren.

Ich habe das aber leider noch nie als Gesetz gefunden. Man findet nur diesen Sachverhalt im Internet.

Theoretisch könnte man also einen versteckten Schalter anbauen, dann funktioneren sie nicht mal beim einschalten durch den offiziellen Schalter und alles ist gut.
Ist letztendlich aber dünnes Eis und irgendwie - um 20 € zu sparen - zu umständlich.
__________________
http://pampersbomber.bplaced.net
bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT,
aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400


Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden.
K3-VET ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2017, 07:39   #6
yoschi
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Registriert seit: 13.04.2008
Ort: 01189 Dresden
Beiträge: 4.684
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Angebaute Lampen müssen funktionieren ; Aussage von meinem TÜV-er . Sonst keine Plakette . Gruß!
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Alt 12.06.2017, 17:11   #7
Rotzi
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Benutzerbild von Rotzi
 
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: bei Münster
Alter: 60
Beiträge: 4.664
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Die gleiche Aussage hab ich von meinem TÜVer bekommen.
__________________
DE ist besser!

CUORE*L276*
1KR-FE*
BJ:11/08--147.773 Km


CUORE*L701*
EJ-VE*
BJ:09/02--
199 225 Km

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Alt 12.06.2017, 21:42   #8
Petra
Spritsparerin *fg*
 
Benutzerbild von Petra
 
Registriert seit: 16.06.2004
Ort: 1130 Wien
Beiträge: 1.162
Standard

Bei einem als Oldtimer zugelassenen Fahrzeug ist sowas in Österreich erlaubt, auch ohne CE Prüfzeichen und auch dann wenn die Lichtstärke nicht so toll ist.
__________________
lg Petra


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Alt 13.06.2017, 19:41   #9
yoschi
Vielposter
 
Registriert seit: 13.04.2008
Ort: 01189 Dresden
Beiträge: 4.684
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Hallo Spartaner , Entschuldigung für die leichte Abweichung vom Thema : Hallo Petra , in Österreich mit seinem strengen "TÜV" (gegenüber Germany) sind an Oldtimern LED-Funzeln willkommen ?

Meine zarten Zweifel stammen von den Aussagen des Käufers eines moderat aufgemotzten Lancia 4WD Turbo : die Aufmotz-Extras würden in Österreich niemals zugelassen . Der Käufer war aus Österreich und ist Fachmann .

Gruß!
yoschi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2017, 13:44   #10
Petra
Spritsparerin *fg*
 
Benutzerbild von Petra
 
Registriert seit: 16.06.2004
Ort: 1130 Wien
Beiträge: 1.162
Standard

Zitat:
Zitat von yoschi Beitrag anzeigen
Hallo Spartaner , Entschuldigung für die leichte Abweichung vom Thema : Hallo Petra , in Österreich mit seinem strengen "TÜV" (gegenüber Germany) sind an Oldtimern LED-Funzeln willkommen ?

Meine zarten Zweifel stammen von den Aussagen des Käufers eines moderat aufgemotzten Lancia 4WD Turbo : die Aufmotz-Extras würden in Österreich niemals zugelassen . Der Käufer war aus Österreich und ist Fachmann .

Gruß!
Ja, definitiv!

http://www.austria-motor-veterans.at...istvorwort.pdf

Seite 52, ich hab es dir markiert.


Da das Bild fast nicht zu lesen ist hier der Text des markierten Bereiches:


Somit gibt es keine grundsätzliche Ausnahme für Historische Fahrzeuge. Werden an einem historischen Fahrzeug
“Tagfahrleuchten“ angebracht, so müssen diese Leuchten kein Prüfzeichen aufweisen sondern nur die „in etwa Wirkung“ der
jeweiligen ECE-Regelung erfüllen.
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg oldtimerlicht.jpg (20,2 KB, 13x aufgerufen)
__________________
lg Petra


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