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Daihatsu Allgemein Alles was mit Daihatsu zu tun hat |
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10.01.2009, 11:01 | #1 |
Vielposter
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Wie gehe ich beim Gebrauchtwagenkauf vor?
Hallo,
Ich möchte mir einen Gebrauchten von Privat kaufen. Kann ich den Wagen mit den alten Nummernschildern mitnehmen? Brauche ich Rote Nummernschilder? Was ich am Auto selber nachsehen muß, weiß ich. Aber nicht das mit den Papieren und Versicherung. Was passiert wenn ich den Wagen mit den "alten" Nummernschildern kaufe und auf der Heimfahrt passiert ein Unfall. Ist dann der Verkäufer in Schwierigkeiten? Danke schon mal vorab |
10.01.2009, 13:17 | #2 |
Admin
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Du kannst das Auto theoretisch mit den alten Kennzeichen fahren.
Aber dabei ist wichtig, dass die alten kennzeichen nicht entwertet wurden, dh das Auto muss noch angemeldet sein. Ob das der Verkäufer mit macht liegt in dessen Ermessen, denn solange läuft das Auto auch auf die Versicherung bei der es verischert wurde. Mit entwerteten Kennzeichen darfst du nur noch von der Zulassungsstelle auf direktem Weg bis zur Werkstatt fahren (allerdings auch nicht von der Zulassungsstelle in Köln nach Düsseldorf). Rote Nummernschilder bekommst du nur von einem freundlichen Händler, an Privat gibt es das nicht von der Zulassungsstelle. Wenn du keinen Händler an der Hand hast, müsstest du dir dafür Überführungskennzeichen bzw. Kurzzeitkennzeichen holen. Die sind dann ne Woche oder so gültig. Welche Versicherung du da brauchst weiß ich aber auch nicht sicher. Ich vermute jedoch, dass du ne Deckungskarte von deiner Versicherung haben müsstest (da wird im Moment auch auf ein digitales System umgestellt, so dass die Deckungskarte wegfällt, aber das gibt es noch nicht überall). Greetings Stephan
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten." Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders. "in forum ire mihi gaudio est"
Geändert von bigmcmurph (10.01.2009 um 13:20 Uhr) |
10.01.2009, 13:22 | #3 |
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Natürlich sollte man seine Versicherung über den geplanten Kauf informieren, damit der schon die Papiere fertigmachen kann, damit das Umschreiben (im selben Bezirk) oder das neu Zulassen (in einem Anderen Bezirk) so schnell wie möglich geschehen kann.
(nur mal als Info zur allgemeinen Erheiterung: In Holland macht man das bei der POST...) In Deutschland haben die Anmeldung bzw. Umschreibung immer die Händler für mich gemacht, die mir die Wagen verkauft haben.. Bei Privat entfällt das ...
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Der Brummkreisel Materia 1,3 Daihatsu Cuore L80 44 PS |
10.01.2009, 16:59 | #4 |
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Kurzzeitkennzeichen gibt es gegen Nachweis einer (Kurz-)Versicherung. Da musst Du nur die Daten des zu überführenden Fahrzeugs in etwa wissen. Hab ich schon zweimal gemacht hat gut geklappt.
Infos gibt's dazu auf fast jeder Homepage der Zulassungsbehörden, z.B. hier: http://www.lra-bb.kdrs.de/servlet/PB...917/index.html
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Ich habe alle Menschen gern. Die einen beim Kommen, die andern beim Gehen. Jochen |
10.01.2009, 17:59 | #5 |
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Rote kennzeichen sind NUR UND AUSSCHLIEßLICH für werkstätten da!!!!!!!!
die bedingung das Fahrzeug muss im namen der firma (der der die kennzeichen gehören) überführt werden und dies darf NUR von angehörigen der Firma (mitarbeiter) gemacht werden. Rote kennzeichen dürfen privat leute nicht benutzen (nicht mal ich wenn ich ein auto kaufen würde, dann muss der käufer die firma sein). ob jemand ein angemeldet auto verkauft ist die frage (ich würde es höhst wahrscheinlich nicht tun, weil meine versicherung haftet) kurzzeit kennzeichen bekam man soweit ich weiß lange zeit "blanko" sprich man kaufe die schilder und musste dann vor fahrt antritt die daten eintragen die verlangt wurden. sprich nach dem motto " ich schau mir heute 5 auto´s an, den besten kauf ich. kurzzeitkennzeichen nehm ich gleich mit". ob dies jetzt auch noch geht weiß ich nicht......es ging zum mind. mal.
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Viele Grüße Patrick Jage nie was du nicht töten kannst. |
10.01.2009, 18:13 | #6 |
Admin
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Bei Gebrauchtwagen, kannst du mit dem noch zugelassenen Auto fahren, im Kaufvertrag wird üblicherweise die genaue Zeit eingetragen, zu der das Fahrzeug übergeben wurde.
Wenn der Wagen im selben Zulassungsbereich bleibt, kann die Nummer sogar einfach so weitergenutzt werden, diese wird dann selbstverständlich auf dich überschrieben. Mit dem Kaufvertrag deine Versicherung muss dann natürlich auch informiert werden, nach dem Kauf. |
10.01.2009, 20:42 | #7 |
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Vielen Dank für Eure wie immer schnellen und ausfühlichen Antworten.
Habe den "NEUEN" jetzt vor der Tür. |
10.01.2009, 21:21 | #8 |
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was hast du gemacht???????
WIR WOLLEN BILDER UND INFO´s, sooooo schnell kommst du uns nicht davon *grins*
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Viele Grüße Patrick Jage nie was du nicht töten kannst. |
23.10.2011, 20:10 | #10 |
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Hai,
ich muss den Fred "leider" nochmal wieder beleben. Kann mir jemand sagen, ob ich die Papiere für den zu überführenden Wagen brauche, wenn ich mir ein Kurzzeitkennzeichen bei der KFZ-Zulassungsstelle hole? Muss ich vorher meine Versicherung informieren? Schön wäre, wenn mir einfach jemand die genau Vorgehensweise schildert. Aus den Erläuterungen im Net werde ich einfach nicht schlau. vielen Dank schonmal |
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