06.07.2020, 16:18 | #1 |
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L601 abzugeben NRW,Münster
Eine Reperatur lohnt sich für mich nicht mehr. Wer einen Ersatzteilträger braucht ist hier richtig. Der freundliche Schrotthändler will 40 Euro geben. Wer mir mehr gibt, kann ihn haben.
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07.07.2020, 13:55 | #2 |
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Themenstarter
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Also er läuft noch, fahre damit jeden Tag zum Bahnhof. Mit reparieren meinte ich TÜVfertig machen, der ist nämlich abgelaufen.
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07.07.2020, 18:35 | #3 |
24/7 Poster
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Was ist denn zu machen, das sich für dich die Reparatur nicht mehr lohnt?
Längsträger hinten durchgerostet?
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Grüße nordwind Wichtig: Tipps zur Rostvorsorge (Klick mich) Aktuell: Bus 55 Wide S60 Bj 03/81 Bussi Cuore L276 VSC Bj 01/09 Herzi Ehemalige: Sirion M303 1.5S VSC EZ 01/08 Siri Cuore L701 EZ 01/01 Rosi Cuore L80 EZ 09/88 Gudi Cuore L60 Bj 09/84 Hotti Bus 55 Wide S60 Bj 01/80 Whiti |
07.07.2020, 21:03 | #4 |
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... nun, da es sich um einen L6 handelt - wird wohl eher ALLES durchgferostet sein
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07.07.2020, 21:34 | #5 |
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Die Dachhaut ist vermutlich noch nicht durchgerostet Die B-Säule bis zur Hälfte rostet auch eher nicht
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08.07.2020, 20:00 | #6 |
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08.07.2020, 23:20 | #7 |
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Rotes Kennzeichen Händlerkennzeichen
Hallo BSF , kein Autohändler wird die roten Kennzeichen verleihen , außer der Händler kauft erstmal selbst das Auto , und verkauft das Auto an Dich weiter . Aber bei einem kurzfristigen Weiterverkauf muß der Händler eine Handelsspanne draufschlagen , sonst wird das Finanzamt hellhörig .
Heutzutage ein Auto ohne TÜV , bzw abgemeldet zu überführen ist ein großes Problem ; am besten :Trailer mieten . Gruß! |
08.07.2020, 23:26 | #8 |
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08.07.2020, 23:41 | #9 |
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Nein , aber wenn der Wagen verkauft und deshalb abgemeldet wird , dann ist er nicht mehr zugelassen .
Aber sollte der Verkäufer den Wagen für die Überführung angemeldet lassen , dann braucht man auch kein rotes Kennzeichen . Alles klar ? gruß! |
08.07.2020, 23:47 | #10 |
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Man kann den Wagen auch einfach zugelassen inkl. Kennzeichen übergeben, muss eben im entsprechenden Kaufvertrag, z. B. vom ADAC, alles entsprechend ausfüllen.
Dann gibt´s auch kein Problem wegen Versicherung oder Steuer, da die auf den Käufer übergehen (s. Abschnitt Veräußerungsanzeige und Mitteilung über den Verkauf des Fahrzeugs). Man muss das natürlich alsbald mitteilen (ggf. vorher anrufen) und es schadet natürlich auch nicht, wenn der Käufer tatsächlich vertrauenserweckend ist und seinen Personalausweis vorzeigt, weil sonst landet womöglich die Karosse im Wald und den Käufer gibt´s gar nicht wirklich. Dann hat man ein Problem. Ansonsten, ja, für ein anderes Kennzeichen, außer das rote, das man aber nur schwer bekommen dürfte, braucht´s eine gültige HU*, außer man möchte im selben Landkreis zur Hauptuntersuchung fahren, was natürlich wenig Sinn ergibt, wenn der Wagen die nicht schafft und man anderswo wohnt. *fährt man ohne gültige HU, ist der Wagen natürlich trotzdem noch zugelassen. Falls man erwischt wird, gibt´s natürlich die Aufforderung zur HU zu fahren oder der Wagen wird vor Ort stillgelegt, falls er nicht verkehrssicher ist (das kann übrigens auch mit gültiger HU passieren). Ist die HU länger abgelaufen, gibt´s auch ein Bußgeld. Und Abmelden und mit dem Hänger Ahholen geht natürlich immer, wobei genau genommen das Auto dann keinen öffentlichen Verkehrsraum befahren darf, nicht einmal die private Hofeinfahrt. Streng genommen. So ungefähr sieht´s aus, wenn ich mich nicht irre. Das Gesetz ist hier klar für Sicherheit, Ordnung und natürlich pro Wirtschaft ausgelegt. Wer´s verbindlich und genau wissen will, möge googeln. PS: Einfach das Auto verkaufen, solange es noch eine gültige HU hat (hier hinfällig) oder - was ich raten würde - selbst zum Käufer fahren und dort die Schilder abschrauben. Gegen eine kleine Gebühr, selbstverständlich, aber dann kann man sich sicher sein, dass alles passt. Kostet ggf. ein paar Stunden Lebenszeit, ist´s aber sicherlich wert.
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