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Die Charade Serie (G10, G11, G100, G100 GTti, G101, G102, G2xx)

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Alt 26.06.2006, 14:59   #1
Rainer
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Beiträge: n/a
Standard Amtlich: Charade G10 ist ein "Erhaltenswürdiges KFZ"

Ich kann euch gar nicht sagen WIE sehr ich mich freue!!

Der Daihatsu Charade G10 wurde hier in Österreich per 14.6.2006 als "Historisches KFZ" anerkannt, dies gilt für alle die bis 1980 gebaut (vom Band gelaufen) sind, es zählt NICHT die erstzulassung (meiner wurde im Dezzember 1980 gebaut, eine Bestätigung seitens Daihatsu liegt mir für meinen G10 bereits vor!! :kuss: )

Vorteil es können solche Fahrzeuge am sofort aus dem Ausland importiert UND als Historisches KFZ zugelassen werden was vorher wegen des fehlenden KAT's nicht möglich war.

Nachteil: Alle Fahrzeuge die dem entsprechen dürfen NICHT mehr ins Ausland verkauft werden da es sich um Österreichisches Kulturgut handelt! Irgendwie total geil wie ich finde ! :)


Hier das email von der Eurotax (wie der Deutschen Schwacke)



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kreyczy Christine [mailto:KRE@eurotax.at]
Gesendet: Montag, 26. Juni 2006 09:35
An: rainer.adam@gmx.at
Cc: Dieter KARL
Betreff: WG: Sehr geehrter Herr Dieter Karl!

Guten Morgen Herr Adam,

das Modell Daihatsu Charade ist bereits in der Liste "Historische Fahrzeuge" enthalten und gilt bis zum Baujahr 1980 als erhaltungswürdig.

Bei der Sitzung des Beirates für historische Fahrzeuge am 14.6.2006 wurde festgehalten, dass Fahrzeuge, die bis Ende 1980 "vom Band gelaufen sind" (produziert wurden) auch mit späterer Erstzulassung als erhaltungswürdig anerkannt werden. Der Nachweis des Produktionsdatums erfolgt über die Fahrgestellnummer (Auskunft beim jeweiligen Importeur).

Für eventuell weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Kreyczy
___________________________________/

Christine Kreyczy
Redaktion

EurotaxGlass's Österreich GmbH
Inkustraße 16
A-3403 Klosterneuburg

Telephone +43 (0) 2243/308 65-28
Telefax +43 (0) 2243/308 65-93

c.kreyczy@eurotax.at
www.eurotax.at


Geändert von Rainer (26.06.2006 um 15:01 Uhr)
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Alt 26.06.2006, 15:10   #2
JapanTurbo
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Ort: Siegendorf / Österreich
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Gratuliere !!!

lg
georg
__________________
GTti > downsizing anno 1987 !!!!!
1988 GTti
2002 M201 YRV (Yellow Racing Vehicle) GTti
2003 M201 YRV GTti

In Theory, there is no difference between Theory and Practice. In Practice, there is.

http://www.lowbudgetracing.at
http://www.ahrca.com
JapanTurbo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2006, 15:15   #3
Rainer
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DANKEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEE

Ich freu mich grad wie ein Schneehaserl
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Alt 26.06.2006, 16:19   #4
Kugel
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Ist ja irre!
Ich kenn jemanden der Kulturgut hat!

Herzliche Glückwunsch

Gruß

Kugel
Kugel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2006, 17:26   #5
Rainer
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PS: "Massenfahrzeuge" (Golf, Käfer,....) werden es nie schaffen als "Historisches Kraftfahrzeug" eingetragen zu werden!

Eine günstigere Versicherung aufgrund des alters von mehr als 30 Jahren ist aber durchaus auch bei diesen anderen Dingern möglich, nur "besonders" oder "historisch" werden diese nie werden

Siehe auch:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/stras...euge040506.pdf

Geändert von Rainer (26.06.2006 um 17:32 Uhr)
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Alt 26.06.2006, 18:59   #6
MeisterPetz
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Welche Vorraussetzungen waren das nochmal, um als historisch wertvoll zu gelten? Anmeldungszahlen, wieviele gebaut wurden, technische Besonderheiten?
MeisterPetz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.06.2006, 19:51   #7
Rainer
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Zitat:
Zitat von MeisterPetz
Welche Vorraussetzungen waren das nochmal, um als historisch wertvoll zu gelten? Anmeldungszahlen, wieviele gebaut wurden, technische Besonderheiten?
Alles zusammen irgendwie.

Prinzipiell wird in diese "historische Liste" eingetragen was über 30 Jahre alt ist. Den G10 habe ich aufgrund der "alten" Regelung bekommen (da es ihn bereits vor 1980 gab), aber das alleine reicht nicht, denn er muß auch was besonderes sein. Im Fall des G10 war es

1. der erste 3 Zylinder/4 Takt Motor
2. besonderes Design
3. SEHR selten (nur noch 13 Stück in Österreich angemeldet)
4. besondere Technik (Klimaanlage bereits 1979, besonders Spritsparend, bereits 1979 in Japan mit Abgasreinigung verfügbar)....
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Alt 26.06.2006, 20:47   #8
Chefcooker
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hehe, so muss das sein :)
ich finde das ja nur noch genial
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Alt 27.06.2006, 00:39   #9
Rainer
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----- Original Message -----
From: "Rainer Adam" <rainer.adam@gmx.at>
To: "Kreyczy Christine" <KRE@eurotax.at>
Sent: Monday, June 26, 2006 9:45 PM
Subject: Re: Sehr geehrter Herr Dieter Karl!


> Sehr geehrte Frau Kreyczy!
>
>
> Zunächst einmal vielen herzlichen Dank für ihr e-mail, ich habe mich
> wirklich wahnsinnig darüber gefreut!
>
> Wenn ich darf, dann würde ich ihnen gerne noch eine frage zu der "approbierten
> Liste für historische Fahrzeuge" stellen.
>
> Kommt automatisch jedes Auto das ein gewisses alter erreicht in diese
> approbierte Liste hinein oder gibt es da eine einschränkung? Ich meine etwas
> gelesen zu haben davon dass "keine Massenfahrzeuge" in diese Liste
> aufgenommen werden, oder irre ich mich da?
>
> Wäre ein Fahrzeug vom Typ VW Golf oder ähnliches, dass vor dem 1.Jänner
> 1981 zugelassen wurde "berechtigt" in diese Liste aufgenommen zu werden oder
> gilt so ein Massenprodukt nicht als "historisch" oder "besonders
> erhaltenswert"?
>
> Der hintergrund meiner frage ist einfach der dass mir noch immer nicht ganz
> klar ist was der Unterschied ist zwischen einem Fahrzeug das einfach nur 30
> Jahre alt ist (bez. das vor dem 1.1.1981 zugelassen wurde) und einem
> Fahrzeug das in der liste für historische Fahrzeuge aufgeführt ist. Oder
> wird jedes Fahrzeug (WIRKLICH jedes) in diese Liste aufgenommen sobald es
> alt genug ist?
>
>
> Mit vorzüglicher Hochachtung
>
>
> Rainer ADAM

Geändert von Rainer (27.06.2006 um 00:43 Uhr)
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Alt 27.06.2006, 12:12   #10
Rainer
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Ich habe mich jetzt SEHR ausgibig mit der Materie der Oldtimer und der historischen KFZ's auseinander gesetzt.

Folgende Erklärung dazu was was ist.

x) Ein Oldtimer ist einfach ein mindestens 30 Jahre altes Auto

Aber nur weil ein Auto 30 Jahre alt ist heißt es noch nicht dass es auch vor dem Gesetz ein solches ist. Versicherungen sind hier einen anderen weg gegangen. Versicherungen verlangen NICHT dass ein Fahrzeug als "historisches Fahrzeug" zugelassen ist sondern wollen diverse andere "bestätigungen" bevor sie ein Fahrzeug günstiger als Oldtimer versichern.

Das heißt nur weil ein Fahrzeug als Oldtimer versichert ist, ist es vor dem Gesetz noch immer keiner.

Was ist ein vor dem Gesetz anerkannter Oldtimer?

Ein solches Fahrzeug muß in der Eurotax Liste für historische Fahrzeuge eingetragen sein, das passiert "normalerweise" Automatisch, kann aber auch durch "anrufen" des Beirates für historische Fahrzeuge dort eingetragen werden. Der Beirat KANN auch entscheiden dass Fahrzeuge die noch nicht 30 Jahre alt sind in diese Liste aufgenommen werden.

Ist das Fahrzeug in dieser Liste, dann kann es als "historisches KFZ" typisiert werden,dazu sind folgende dinge notwendig.

§57 oder §56 überprüfung

PLUS

Gutachten über den Zustand des Fahrzeuges gemäß der FIFA einstufung, bei dieser gibt es 5 Stufen, aber nur Fahrzeuge die in den Stufen 1-3 sind können als historische Fahrzeuge zugelassen werden. Wenn man bereits ein solches Fahrzeug hat und es bei der nächste überprüfung technisch nicht mehr in vertretbarem zustand ist dann würde er sowieso kein Pickerl mehr bekommen. Denn zustand 4 bedeutet "bedingt Fahrbereit, dringende arbeiten notwendig, nicht verkehrssicher" und Stufe 5 ist eigentlich nur noch ein Teileträger (Wrack)

Danach wird der alte Typenschein dauerhaft ungültig gemacht und ein neues Papier ausgestellt und im Zulassungsschein der Vermerk "Historisches KFZ" gemacht. (neu anmeldung NICHT notwendig, wird nur umgeschrieben).
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