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Die Materia Serie (M400, M402)

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Alt 24.05.2007, 21:32   #1
321
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Standard Importfahrzeuge mit weniger Garantie?!

Hallo in die Runde!

Heute haben wir den Kaufvertrag für unseren neuen Materia unterschrieben und dabei habe ich mich mit dem :) unterhalten.
Dabei fiel das Gespräch auf das Thema "Import-Daihatsus" - im speziellen Materias.
Er meinte (sehr überzeugend), dass die z.B. aus Holland importierten Daihatsus weniger Garantie als die deutschen Fahrzeuge hätten.
Dies würde auch im Serviceheft der Importfahrzeuge nachzuschauen sein.

Kann dies einer der Importfahrzeuge-Besitzer bestätigen?

Bei Suzuki z.B. seien die Garantien nicht unterschiedlich, so mein :) .



P.S. Sobald wir unseren neuen (kommende Woche) haben, stelle ich mich selbstverständlich mit allem Pipapo im entsprechenden Forum vor.

Geändert von 321 (24.05.2007 um 21:34 Uhr)
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Alt 24.05.2007, 22:09   #2
Ohmann
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Laut EU-Recht hast Du immer zwei Jahre!
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Curt





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Alt 24.05.2007, 22:25   #3
mv4
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da gebe ich mal Curt recht...EU weit sind zwingend immer die gleichen Mindest-garantie-fristen. Welche Garantie-zeit hast du denn bekommen?
__________________
ciao mario

Daihatsu Extol S221, Daihatsu HiJet S85/3, 1300ccm, Sitzheizung, Votex-Wärmespeicher, schwarze verspiegelte TönungsFolie, AHK, Frontbügel-verchromt/Edelstahl, Edelstahl-Auspuffanlagen (ab Krümmer) von FOX

mein Beitrag zum Klimaschutz...ich fahre im Jahr mehr km mit dem Rad wie mit dem Auto..CO² produziere ich damit leider auch...


früher wurden wir von kleinkriminellen regiert....heute von der mafia


Eppur si muove
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Alt 24.05.2007, 23:02   #4
bastelbaer
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:surprisea widerspreche ich heftigst.

Man muss klar zwischen Gewährleistung und Garantie trennen. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

Was ihr meint ist die gesetzlich geregelte Gewährleistung. Sie beträgt bei Neuwaren 2 Jahre wenn ein Endverbraucher eine Sache bei einem gewerblichen Anbieter kauft. Sie kann nicht verkürzt werden und ist inzwischen EU- weit relativ einheitlich geregelt.
Dazu kommt noch, dass der Vertragspartner, also einfach gesagt derjenige, dem man das Geld gibt für dafür geradestehen muss, dass die gekaufte Ware frei von Sachmängeln ist. Der Hersteller hat nichts mit der Gewährleistung zu tun, nur der Händler ist Ansprechpartner, auch für die Nacherfüllung bei Mängeln.
(Bei gebrauchten Waren kann der gewerbl.Verkäufer die Gewährleistung gegenüber dem Verbraucher auf ein Jahr herabsetzen, aber NUR bei gebrauchten Waren und falls er es vergisst, vertraglich zu regeln, gelten auch hier die 2 Jahre...)

Davon getrennt:
Die Garantie ist eine absolut freiwillige Leistung und steht dem Verbraucher als MÖGLICHE Leistung NEBEN der Gewährleistung oft auch noch zur Verfügung.
Da die Leistung absolut freiwillig ist, ist sie z.B. in Art und Umfang nahezu völlig frei bestimmbar, d.h. ob 2 oder 3 Jahre oder nur eine Woche oder gar nicht regelt der Garantiegeber. (BMW gibt z.B. meines Wissens gar keine Garantie, sondern regelt nach eigenen Auskünften alles sehr kulant über Gewährleistung-um die sie nicht auch noch herumkommen zum Glück)
Garantiegeber können z.B. der Händler oder der Hersteller sein, in der Praxis ist es meistens der Hersteller.
Der Garantiegeber kann auch die Bedingungen bestimmen, unter denen der die Garantie gibt, also wie üblich z.B. die Wartung in einer dafür qual. Fachwerkstatt.

Für den Verbraucher spielt es oft keine Rolle, ob es nun Garantie oder Gewährleistung ist, die sein defektes Auto wieder in Fahrt bringt.
Für den Händler oder Hersteller ist das schon entscheidend..... läuft es über Garantie von Daihatsu, zahlt Daihatsu den Schaden auch dem Händler, läuft es über Gewährleistung, dann bleibts beim Händler hängen....
Da die Abrechnung der Nacherfüllung vom Verbraucher oft gar nicht wahrgenommen wird, vermischt sich Garantie/Gewährleistung im Sprachgebrauch.

Daihatsu könnte also tatsächlich unterschiedliche Garantien in versch.Ländern geben, (wäre aber meiner Meinung nach unklug, dies in der EU-Zone zu tun...

Grüße
David

Geändert von bastelbaer (24.05.2007 um 23:16 Uhr)
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Alt 25.05.2007, 01:10   #5
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Eben.

So wie es bastelbaer sagt: Gewährleistung klar: 2 Jahre (obwohl auch diese sehr eigenwillig ausgelegt werden können: Citroen gibt z.B. auf Polster nur 1 Jahr Gewährleistung - danach muss man als Kunde nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.).

Der deutsche Materia hat 3 Jahre Garantie, und zwar:

"allgemeine 3-Jahres-Fahrzeuggarantie bis 100.000 km, 3-Jahres-Lackgarantie
und die 8-Jahres-Garantie gegen Durchrostung (jeweils ohne km-Begrenzung)"

Die sei laut Aussage des Händlers bei Importfahrzeugen nämlich anders!
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Alt 25.05.2007, 07:38   #6
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Zitat:
Zitat von 321 Beitrag anzeigen
Eben.

So wie es bastelbaer sagt: Gewährleistung klar: 2 Jahre (obwohl auch diese sehr eigenwillig ausgelegt werden können: Citroen gibt z.B. auf Polster nur 1 Jahr Gewährleistung - danach muss man als Kunde nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.).

Der deutsche Materia hat 3 Jahre Garantie, und zwar:

"allgemeine 3-Jahres-Fahrzeuggarantie bis 100.000 km, 3-Jahres-Lackgarantie
und die 8-Jahres-Garantie gegen Durchrostung (jeweils ohne km-Begrenzung)"

Die sei laut Aussage des Händlers bei Importfahrzeugen nämlich anders!
das ist das was ich wissen wollte Danke!

....ja da frachen wir mal die Holländer unter uns wie es Dai bei Ihnen mit dem Materia macht?
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ciao mario

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Alt 25.05.2007, 07:44   #7
Astro
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Zitat:
Zitat von 321 Beitrag anzeigen
Eben.

So wie es bastelbaer sagt: Gewährleistung klar: 2 Jahre (obwohl auch diese sehr eigenwillig ausgelegt werden können: Citroen gibt z.B. auf Polster nur 1 Jahr Gewährleistung - danach muss man als Kunde nachweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war.).

Der deutsche Materia hat 3 Jahre Garantie, und zwar:

"allgemeine 3-Jahres-Fahrzeuggarantie bis 100.000 km, 3-Jahres-Lackgarantie
und die 8-Jahres-Garantie gegen Durchrostung (jeweils ohne km-Begrenzung)"

Die sei laut Aussage des Händlers bei Importfahrzeugen nämlich anders!
Da kann ich dich berühigen, wenn du ein Fahrzeug innerhalb der EU kaufst hast du auch die 3 Jahre EUROPAWEITE Garantie.

Diese Garantie MUSS dir jeder Vertragshändler gewähren, egal in welchem Land der EU.

Du kannst auch in jeder Werkstatt deines Vertrauens die Inspektionen machen lassen. Anders sieht es mit Kulanzsachen aus die wird vielleicht nicht der Händler machen von dem du das Fahrzeug nicht gekauft hast.

Diese Aussagen mit den Garantien ist und bleibt eine LÜGE der deutschen Händler um den Kunden an sich zu binden:intrigan: . Und ein Händler der mit diesen Sachen Agumentiert hat bei mir verloren , denn dem kann ich nicht mehr Vertrauen.

Ich sende dir gerne eine Kopie meines Serviceheft. Die gleichen Garantien.
__________________
MFG
Astro

Materia 1.3 (M401)
Hyundai Accent 1.3 GLS (LC) verkauft 01.02.2011
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Alt 25.05.2007, 11:04   #8
Astro
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hier mal ein link zum ADAC, damit dürfte alle Fragen beantwortet werden.
Jeder Händler ist verpflichtet Sachmängel- und Garantieansprüche zu bearbeiten.

guckst du hier
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

guckst du weida
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

Alles klar
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Geändert von Astro (25.05.2007 um 11:11 Uhr)
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Alt 25.05.2007, 11:21   #9
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So, ich hab gerade nochmal mit dem Händler telefoniert:
Es gibt bei Daihatsu wohl nicht sowas wie europaweite Garantie. Die Garantien sind wohl von Land zu Land verschieden und teilweise ergeben sich die Unterschiede erst im Detail, nämlich was mit von der Garantie abgesichert ist und was nicht.

So gab es z.B. wohl schon Fälle, in denen die Batterie nicht Bestandteil war und der Händler bzw. der Kunde auf den Kosten sitzen geblieben ist.
(Zur Beruhigung: Diese hat bei deutschen Fahrzeugen 3 Jahre Garantie.)


Und ganz am Rande: Importfahrzeuge lohnt sich eh nicht unbedingt: Wir haben für unseren auch weniger als 300€ mehr bezahlt, als für den gleichen als holländischen Import. Dafür tu ich mir den Stress mit Hinfahrt und Heimfahrt nicht an. Da kostet alleine das Bahnticket pro Person schon 100€.
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Alt 25.05.2007, 11:27   #10
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Zitat:
Zitat von Astro Beitrag anzeigen
hier mal ein link zum ADAC, damit dürfte alle Fragen beantwortet werden.
Jeder Händler ist verpflichtet Sachmängel- und Garantieansprüche zu bearbeiten.

guckst du hier
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

guckst du weida
http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kau...cePageID=27001

Alles klar
Ja, da steht aber zum Einen fälschlicherweise 2 Jahresgarantie, anstelle von 2 Jahresgewährleistung.

Und zum anderen, was ich eben meinte:

"Es gilt der Garantie-Umfang des Landes, in dem das Fahrzeug gekauft wurde, wobei die Garantieleistungen zwar je nach Hersteller unterschiedlich, innerhalb der Gemeinschaft jedoch nahezu gleich sind."

Also habt ihr eine Garantie, so wie sie in Holland für Daihatsus gegeben wird.
Diese könnt ihr vermutlich europaweit einfordern/einlösen, aber es ist bei Daihatsu nicht sicher, ob es dieselbe wie in Deutschland ist, da wie gesagt es anscheinend bei Daihatsu viele verschiedene Garantiedauern und -umfänge in Europa gibt.
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