28.05.2009, 21:58 | #1 |
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Beifahrer-Airbagdeaktivierung
Hallo,
ich habe meinen kleinen gerade in der Inspektion doch zu diesem Thema mußte der Mechaniker passen. Daihatsu würde die Daten nicht rausrutschen. Ich bekomme im September Nachwuchs und ich wollte meinem Kind doch das Gefühl des Copenfahrens doch nicht vorenthalten Weiß jemand was, Hilfe??? Grüße Pogonatherum |
28.05.2009, 22:08 | #2 |
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Es geht zwar dass man den Beifahrerairbag ausschaltet, aber alleine durch diese manipulation ist ein fehler möglich der dir im schlimmsten Fall den Airbag während der Fahrt ins Gesicht knallen lässt.
Warte einfach bis der/die kleine soweit ist um in einem normalen Kindersitz mitfahren zu können, alles andere wäre grob fahrlässig! |
30.05.2009, 20:49 | #3 |
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Themenstarter
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Das Problem was ich habe das meine Frau Ihr Auto für die Arbeit benötigt und sich weigert mein Auto zu fahren.
Andere Problemlösung? Wenn man den Beifahrer Airbag einfach auslösen würde, und dann einfach mit defektem Airbag durch die Gegend fährt, was würde es kosten den Airbag wieder flott zu machen? Hat schon jemand seinen Airbag unfreiwillig benutzt? Grüße Pogonatherum |
30.05.2009, 22:22 | #4 |
Gast
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Was ich jetzt nicht verstehe, wie alt ist das Kind jetzt?
Ich glaub kaum dass sie es schon in der Kindergarten bringt, oder? Oder bringt sie das Kind allmorgentlich zu Oma und Opa? Wäre es möglich dass du die ersten paar Monate das Kind dorthin bringst? Der Punkt ist du DARFST das Kind nicht entgegen der Fahrtrichtung setzen wenn der Airbag nicht deaktiviert ist! Eine einfache Polizeikontrolle kann da echt zum verhängnis werden. Und nach ein paar Monaten kannst du das Kind sowieso in einem normalen Kindersitz platz nehmen lassen und dann brauchst du auch den Beifahrerairbag nicht mehr zu deaktivieren. Ich würde ein paar Daihatsu Werkstätten in deiner nähe anrufen ob sie dir dabei helfen würden, falls alle nein sagen muß deine Frau das wohl akzeptieren (oder du weil du das Kind die ersten paar Monate überall hin bringst). |
30.05.2009, 22:39 | #5 |
Vielposter
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Wo liegt das Problem beim Abklemmen?
Meine Vorstellung: 1. Batterie abklemmen und eine Weile warten. Dabei wird der Airbag sicher nicht losgehen (wäre ja blöd, wenn man bei jedem Batteriewechsel einen neuen Airbag braucht) 2. Kabel vom Airbag abklemmen. Dabei wird der Airbag auch nicht auslösen, da ja nirgends mehr Spannung drauf ist 3. Batterie anklemmen. Der Airbag hat jetzt keine Ahnung, dass die Batterie wieder angeklemmt ist. Er wird also auch nicht auslösen. Man fährt den ab sofort einfach spazieren. Ist die Auslöse-Wahrscheinlichkeit dabei höher, als angeklemmt? Sehe ich keinen Grund für. Bis denne Daniel
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http://pampersbomber.bplaced.net bisher: 2x YRV GTti, L501, L701 AT, aktuell: L7 AT, Fiat Ulysse 2,0 LPG, Citroen Xantia Turbo Activa LPG, Citroen Xsara Break HDI90, Subaru Forester 2,5 XT, Kawasaki ZZR1400 Wer eine Hohlraumkonservierung haben will, kann sich gerne bei mir melden. |
30.05.2009, 23:00 | #6 |
Vielposter
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Wenn man den Airbag einfach abklemmt, wird nichts passieren. Auch bei einem Unfall nicht, da das Airbagsteuergerät einen Fehler erkennt und dann nichtmal den Fahrerairbag auslösen lässt.
Bei Ebay hab ich schon solche Widerstände gesehen, die man anstatt des Airbags an das Kabel anklemmt. Ich weiß zwar nicht, ob das bei einem Daihatsu auch funktioniert, aber im Fall der Fälle würde wenigstens der Fahrerairbag losgehen und es würde niemand merken, weil kein Fehler ausgegeben wird. Zulässig ist diese Methode sicherlich nicht und Erfahrungswerte hab ich auch keine, aber es wär einfach und kostengünstig. Das Hauptproblem ist, du brauchst von der Werkstatt oder dem Tüv oder sonstwem eine Bestätigung, dass der Airbag nicht funktioniert. Unter Umständen wird bei einer Verkehrskontrolle danach gefragt! Gruß Martin |
21.06.2009, 17:42 | #7 |
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Copen Beifahrerin erst mit 13 Jahren?
Wir haben das gleiche Problem. Letzte Woche wollte ich vom Händler den Beifahrerairbag deaktivieren lassen. Dieser hat dann bei Daihatsu Deutschland angefragt und die Info bekommen, daß das nicht ginge. Zu meinem Erschrecken muß ich nun in der Betriebsanleitung lesen, daß überhaupt kein Kindersitz (also auch keiner der nach vorne schaut) auf für den Beifahrersitz "geeignet" ist. Heißt das, daß unsere Tochter die nächsten 12 Jahre den Copen nur von außen anschauen darf?
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21.06.2009, 17:51 | #8 |
Moderator
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Es gibt Widerstände die anstelle des Airbags angeklemmt werden. Diese gaukeln dem Airbagsteuergerät dann vor das ein funktionsfähiger Beifahrerairbag vorhanden ist und die Kontrollleuchte im Armaturenbrett bleibt wärend der Fahrt aus.
Zünden tut beim Unfall dann auch nur der Fahreräirbag. Ob sowas auch erlaubt ist, ist aber die andere Frage. Aber schaltbare Airbags sind ja nun auch legal...
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21.06.2009, 18:02 | #9 |
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Oh mann WAS für eine Aussage.
JA, es gibt diese widerstände, aber willst du das in der tat jemanden empfehlen? Wenn Daihatsu (ich habe eben gerade deswegen eine Anfrage an Daihatsu geschickt, sobald Antwort kommt werde ich diese hier auch reinposten) sagen SOLLTE dass sie den Beifahrerairbag NICHT ausschalten, dann gäbe es immer noch andere Fachwerkstätten die es ausschalten KÖNNEN. Was aber auch heißt das damit eigenlich die Zulassung erlischt, zumindest dann wenn das bekannt wird (etwa nach einem Unfall) dann kannst du damit echte Probleme haben. Aber bitte lass uns mal abwarten was Daihatsu dazu sagt! Ja, ich habe auch gefragt wie es sich generell mit Kindersitzen im Copen verhält! Liebe grüße Rainer Geändert von Rainer (21.06.2009 um 18:17 Uhr) |
21.06.2009, 18:31 | #10 |
Moderator
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Rainer was soll das jetzt,- ehrlich?
Ich hab geschrieben das es diese Widerstände gibt, ich habe auch geschrieben das die Frage ist obs legal ist..... Im Übrigen kenne ich, insbesondere bei Fällen wo Sportsitze eingebaut werden, Fälle wo so,- problemlos und mit Eintragung, verfahren wurde um die Seitenairbags zu deaktivieren (die sitzen ja in den ausgebauten Standartsitzen). Frag hierzu mal Jan. Warum soll ich sowas im Forum als Info unterschlagen, wenns diese Möglichkeit tatsächlich gibt? Ob man dies dann tatsächlich so macht,- muß jeder selbst entscheiden, auffordern werde ich dazu niemanden.
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