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*erleichtertguck* dann hab ich s ja gottseidank falsch verstanden.
*knuddelz* Winke LEX |
Echt keine Sorge.
Das hast du komplett falsch verstanden. |
Wie schaut's jetz aus hat der noch was geschrieben oder so?
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Noch hat man nichts mehr gehört von ihm.
Keine Email kein Nichts. Mal sehen ob da nochmal was kommt. EBay hält sich bloss wieder mal daraus! |
Des ist doch logisch bei Ebay, blos nicht mit reingezogen werden und der Käuferschutz was die da haben is eh fürn Arsch.
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@ Direck und Vollgas.
Hab noch mal n bischen recherchiert... wichtig ist das Urteil vom BGH (Bundesgerichtshof): Nach mittlerweile anerkannter Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 2002, 363; OLG Hamm NJW 2001, 1142) stellt der bei einem Internetauktionshaus (z.B. bei eBay) eingestellte Angebotstext ein Angebot oder eine antizipierte Annahme des Einstellers dar. Der Kaufvertrag kommt wirksam mit dem Bieter zustande, der bei Ablauf der „Auktion“ das höchste Gebot abgegeben hat. Die Klausel in den allgemeinen Vertragsbedingungen zwischen Versteigerer (z.B. eBay) und dem Verkäufer „mit Ablauf der vom Verkäufer bestimmten Zeit kommt zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande“ verstößt auch nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen (z.B. Verstoß gegen § 307 BGB) und ist daher wirksam. viel Erfolg damit, winke LEX |
Das ist nett von Dir Lexxus.
Ich glaube das kann man gut gebrauchen. |
Mal fragen wollt was da jetzt raus gekommen ist!?!?!?
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Nichts.
Kein Kontakt mehr. Nichts bezahlt und keine ledersitze. |
Werdet ihr es jetzt auf sich beruhen lassen, oder werdet ihr noch
irgendwelche Schritte unternehmen?? Greetings Stephan |
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