![]() |
Hallo,
die Rechtslage ist eindeutig. Sobald ein nicht geschraubtes Teil erneuert wird oder inst. gesetzt wird, ist es ein Unfallwagen. Ein Austausch von Stoßstange z.B. gilt nicht als Unfallffahrzeug. Ein Ausbeulen des Kofferraumes muß aber dem Käufer angegeben werden. |
Also sollte es aber verkauft werden, muß es glaub ich ersichtlich sein, im Vertrag, das veränderungen stattgefunden haben !
Darum zählt ja schon die Aussage: "Kotflügel vorne Links fachgrecht erneuert" ! und wenn er dann den Wagen nicht möchte zu dem Preis, dann soll der Käufer es halt lassen ! Gruß Simon |
Also, mir sind kürzlich ein Rudel Rehböcke ins Auto (Subaru) rein. Die ganze linke Seite von vorne bis hinten war verbeult. Kotflügel links vorne wurde ausgebeult, Türe vorne links und hinten links neu, neuer Seitenspiegel links, Kotflügel hinten ausgebeult. Radlauf hinten wegen Rost bei dieser Gelegenheit auch gleich geschweisst und ausgebessert. Alle Teile auf der ganzen Seite wurden neu lackiert. Sieht auf der einen Seite nun aus wie neu, aber deswegen ist es noch kein Unfallwagen, da nichts von den tragenden Teilen gerichtet werden musste.
Wenn es so wäre, würden wahrscheinlich die Hälfte aller Fahrzeuge hier als Unfallfahrzeuge gelten. Was sagen denn die Versicherungen zu diesem Thema? Gruss, Inday |
Also rechtlich sieht das so aus:
Erklärung "Unfallfrei - Unfallwagen" 1. Unfallfreiheit Nur ein Fahrzeug, dass bisher keinen Unfallschaden erlitten hat ist unfallfrei. 2. Bagatellschaden Geringfügige Deformationen, kleinere Carrosserie- oder Lackschäden werden als Bagatellschaden bezeichnet. 3. Unfallwagen Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte. Dieser Text ist rechtskräftig verbindlich ohne wenn und aber. Also Unfallwagen gleich beschädigte tragende Teile!!!!!!!! So long |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:59 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.