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Davon hab ich auch nicht gesprochen. Es geht mir einfach gegen den Strich, dass ich unter allen Umständen in eine Vertragswerkstätte MUSS, wenn ich einen Checkhefteintrag haben will. Mal ganz von Preis und Qualität abgesehen: Was ist, wenn die nächste freie Werkstatt quer über die Strasse ist, ich jede Woche mit dem Mech von da am Stammtisch sitze, er mich also nicht leimen kann, ohne dass ich ihm die Freundschaft kündige. Ich kenn den Typen zudem vielleicht schon seit zwanzig Jahren. Und nun muss ich dem erklären, dass ich lieber in die (einfach) 30km entfernte, nächste Daihatsu-Werkstätte fahre, wo ich keinen Knochen kenne, denen ich mehr oder minder egal bin, weil wir uns nicht kennen und eh nur zum Service sehen werden, und die sich ausserdem kaum anstrengen müssen, weil sie im weiten Umkreis eh die einzige Daihatsu-Werkstätte sind. Und das nur, weil ich gerne einen Checkheftgepflegten Wagen hätte. In der Garantiezeit muss ich dann ja sogar zu Daihatsu, weil ich sonst wegen der fehlenden Einträge die Garantie verliere. Es ist noch nicht lange her, da kam aus Brüssel eine Verordnung, die genau diese Kette an die Vertragswerkstatt sprengen wollte, und für mehr Wettbewerb sorgen. Wenn ich mich recht erinnere, nannte sich dieses Teil EU-Gruppenfreistellungsverordnung. Ich würde mich also wundern, wenn diese Machenschaften mit elektronischem Checkheft nicht gegen EU-Recht verstossen würde. Und dann gäbs ja im Fall des Falls immer noch nationales Wettbewerbsrecht. Ganz koscher ist dieses elektronische Checkheft jedenfalls nicht. Denn weil elektronisch, halte ich es auch noch für Wahrscheinlich, dass gegen Datenschutzrecht verstossen wird. Ist also ein Wackelkandidat. Und ganz sicher nicht im Sinne des freien Marktes! |
Bindung an die Markenwerkstätten ist die eine Sache, Garantievoraussetzungen die andere. Allerdings sehe ich das nicht so eng. Die ersten 3 Jahre muss man eh wegen der Garantie bei der Markenwerkstätte bleiben. Danach macht man 2-3 Jahre die Ölwechsel woanders und hebt sich von mir aus die Rechnungen auf. Selbst wenn dann ein kritischer Käufer weniger zahlen will, hat man immer noch soviel Geld gespart, dass es sich rentiert. Ich habe bei keinem Auto nach Ablauf der Garnatiezeit eine Markenwerkstätte zum Service aufgesucht. Warum auch, sicherheitsrelevante Teile werden beim Picker (=TÜV) jedes Jahr kontrolliert und den Ölwechsel lasse ich beim Billigsten machen, auch bei ATU, wenn die ein Angebot haben.
Was mach an der Sache eigentlich am Meisten ärgert, ist, dass die Markenwerkstätten gar nicht auf die Idee kommen, dass sie mehr Kunden hätten, wenn sie biliger wären. Stattdessen wird mit solchem Zwang versucht, die Kunden zu binden. Wird schiefgehen. Geht vielleicht bei VW, BMW und Mercedes rein, weil die Kunden dort Kohle haben, aber einen Daihatsu fahren die wenigsten aus Überzeugung, sondern der Grossteil, weil er wenig Geld hat, oder wenig Geld fürs Auto ausgeben will. |
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Das was MeisterPetz geschrieben hat, wollte ich auch schreiben, in Deutschland ist es auch so, dass man auch mit dem Checkheft die 3 Jahre auf jeden Fall wegen der Garantie zum Vertragshändler muss. Das gilt für das herkömmliche Heft und auch fürs elektronische, wenn man das nicht macht, sagt Daihatsu (und die anderen Hersteller auch), dass die Garantie weg ist. Das sind eben die Garantie-Bedingungen; wenn das Auto dann z.B. eh nicht mehr in der Garantie ist, kann man ja auch in die freie Werkstatt "nebenan" gehen. Wenn keine Garantie mehr auf dem Wagen ist, kann die auch nicht mehr "flöten" gehen.
Schöne Grüße Thomas |
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Lässt du dich dann auf einen Rechtsstreit ein? Diese Dinge lesen sich ja alle ganz gut, aber im Zweifelsfall bist du der Dumme. |
Verordnung (EG)
Nr. 1400/2002 der Kommission vom 31. Juli 2002 Das ist die Verordnung, die ich meinte. Ganz hab ich mich nicht eingelesen, aber nach dem, was ich gelesen hab, scheint es tatsächlich so zu sein, dass ich auf dem Holzweg bin. Denn ich habe nichts entdeckt, womit das elektronische Checkheft nicht vereinbar wäre. Ich entschuldige mich also für den Wirbel und die diesbezüglichen Falschaussagen, die ich hier gemacht habe. Meine Meinung zu diesem Thema beeinflusst das allerdings nicht. Ich finde diesen elektronischen Wartungsnachweis in der Vorliegenden Form nutzlos und auf deutsch gesagt eine Schwenerei. Warum ich so denke habe ich schon geschrieben. Meiner persönlichen Ansicht nach ist das nichts weiter als der Versuch, einer Kartellisierung des Marktes um Wartungsarbeiten an Daihatsu-Automobilen. |
Hallo,
das Problem wird wohl auch echt so sein, wie MeisterPetz gesagt hat. Selbst wenn das erlaubt ist, kann man das wohl nicht 100%ig nachweisen, dass eine freie Werkstatt genau den Service bzw. alle Dinge gemacht hat. Da braucht Daihatsu nur zu sagen, dies oder jenes ist aber nicht kontrolliert oder gemacht worden und schon hat man das Problem. Bevor man da einen Rechtsstreit "durchgefochten" hat, ist man glaub ich mit der Garantielösung über den Händler besser dran. Wie gesagt, hat halt alles Vor- und Nachteile, auch mit dem elektronischen Wartungsheft. Schöne Grüße Thomas |
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Trotzdem dürfen offenbar die Lieferanten für die Garantiezeit eine Markenwerkstätte zur Bedingung machen. Da hat MeisterPetz recht, und ich war aufm Holzweg. Garantie ist eben eine freiwillige Leistung. Als Kunde kann man ja auf die Garantie auch pfeifen... auf eigenes Risiko. DANN, und nur dann, hat einem der Lieferant nichts vorzuschreiben. Zitat:
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Ich fände es Daihatsu gegenüber einfach unfair. Ich erwarte von DD das sie drei Jahre lang alle Garantie arbeiten an meinem Fahrzeug übernehmen und lass den Service dann in einer anderen Werkstatt machen innerhalb der drei Jahre? Ob man nach Ablauf der drei Jahre in eine freie Werkstatt oder ähnliches geht ist ja jedem selbst überlassen, aber innerhalb der drei Jahre sollte man dem Hersteller dann nicht so "in den Rücken fallen". Finde ich zumindest.
Außerdem hat ja jeder Daihatsu Händler auch die möglichkeit die EWN Daten nachzumelden, wenn der Kunde dann mit der entsprechenden ATU o.ä. Rechnung zu ihm kommt. |
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