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Rainer 21.06.2009 18:01

Zitat:

Zitat von Q_Big (Beitrag 358340)
Rainer was soll das jetzt,- ehrlich?


Ehrlich, es gab schon mehrfach, auch in diesem Thread hier, den Hinweis auf diese Widerstände, aber mir fehlte nach wie vor der Hinweis auf die Gefährlichkeit dieser und ähnlicher umbauten/ änderungen.

Desweiteren sehe ich es als etwas anderes an wenn sich jemand Schalensitze einbaut und deswegen die nicht mehr vorhandenen Seitenairbags deaktiviert als wenn jemand den Beifahrerairbag deaktiviert das auch so nur im Fall eines Unfalls "bemerkt" wird das der doch nicht mehr da ist oder nicht mehr aktiv ist.


DIESE bedenken habe ich geäussert und jetzt denke ich sollten wir mal die Meinung des einzigen Abwarten der dazu was rechtlich richtiges sagen sollte und zwar Daihatsu selbst.

Q_Big 21.06.2009 19:33

Na das klingt schon anders, insoweit stimme ich dir auch zu.
Zumal was mir noch eingefallen ist: Es muß IMHO bei deaktiviertem Beifahrerairbag eine Warnleuchte geben die darauf hinweist. Das alleine würde schon zeigen das einfach Widerstand druff nicht legal ist.

bluedog 21.06.2009 19:39

Andererseits gibt es sicher komplizierteres, als dem per Schalter zuschaltbaren Widerstand noch eine warn-LED beizustellen, die man an passender Stelle montiert.

Ich glaub einfach nicht, dass das illegal ist, den Airbag zu deaktivieren. Ein Airbag ist ja noch nicht mal in Neuwagen vorgeschrieben. Allenfalls muss man es so machen, dass es der TÜV akzeptiert. Einzelabnahme oder so...

Die Versicherung könnte das allenfalls auch interessieren. Anrufen und vorsondieren, wenn das Projekt soweit fortgeschritten ist, dass man es umsetzen könnte.

Dann gemäss der Antwort von TÜV und Versicherung sehen, ob man es umsetzen kann.

Sonny06011983 21.06.2009 19:43

Zitat:

Zitat von urlauber51 (Beitrag 354833)
Wenn man den Airbag einfach abklemmt, wird nichts passieren. Auch bei einem Unfall nicht, da das Airbagsteuergerät einen Fehler erkennt und dann nichtmal den Fahrerairbag auslösen lässt....

Das stimmt so leider nicht. Wenn das Airbagsteuergerät erkennt, daß mit einem Airbag etwas nicht stimmt (also z.B. Kurzschluss oder kein Durchgang weil abgeklemmt) wird es zwar die Warnleuchte aufleuchten lassen, aber trotzdem wird es im Crashfall versuchen, beide Airbags zu zünden. Denn: Durch einen ungünstigen Crash könnte ja z.B. im Moment des Aufpralls das Kabel zum z.B. Beifahrerairbag durchtrennt oder kurzgeschlossen werden. OK, der Beifahrer wird dann auf den Schutz des Airbags verzichten müssen. Aber warum sollte das der Fahrer???

Die Auslösekreise bei Airbagsteuergeräten sind sehr einfach gebaut (im Gegensatz zur Ansteuerelektronik): Wenn die Ansteuerelektronik erkennt, daß bei einem Crash die kritischen G-Kräfte erreicht werden (nur darüber werden die Airbags gezündet) und die errechnete Zeitverzögerung abgelaufen ist, ballern die Leistungsendstufen einfach volle Bordspannung auf die Zündkapseln der Airbags, ob da nu ein Airbag dranhängt oder nicht.

Also: Ich sehe genau wie Q_Big keinen Grund, warum man einen Airbag nicht abklemmen sollte (wenn man eine Babyschale auf dem Beifahrersitz transportiert). Wenn man das nicht gerade bei angeklemmter Batterie macht, wird nix passieren, außer das evtl. die Warnleuchte angeht. Wie schon geschrieben, nur die rechtliche Seite könnte Probleme bereiten. Die technische eher nicht.

K3-VET 21.06.2009 19:51

Ich sehe keinen Grund, warum auf den Beifahrersitz kein normaler Kindersitz drauf soll. Ist der Platz zwischen dem Armaturenbrett und dem Sitz kleiner als bei anderen Autos? Das kann ich mir kaum vorstellen. Auch sollte dann in anderen Anleitungen stehen, dass der Beifahrersitz bei Kindersitzgebrauch so weit wie möglich hinten sein muss.
Tut/tat es aber zumindest in meinen bisherigen Autos nicht. Und wenn ich im Ulysse meinen Beifahrersitz ganz nach vorn schiebe, kann man als Erwachsener noch nicht mal mehr sitzen. Erlaubt ist das offensichtlich trotzdem.

Das hier ist kein Tip, sondern nur die Darlegung meiner theoretischen Handlungsweise:
würde ich Copen fahren, würde ich das Kind so früh wie möglich in einen richtigen Kindersitz setzen. Natürlich nicht zu früh - richtet sich halt nach der Kindsgröße. Mein 2. musste mit ca. 7 Monaten aus der Babyschale raus, weil er einfach zu groß war.


Bis denne

Daniel

Rainer 21.06.2009 19:54

Zitat:

Zitat von Sonny06011983 (Beitrag 358358)
...nur die rechtliche Seite könnte Probleme bereiten. Die technische eher nicht.



Nichts anderes hatte ich gesagt, aber die können danach BESONDERS krass sein, denn wenn irgend ein Sachverständiger auf die idee kommt dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zulassung haben hätte dürfen dann muß der Besitzer den eigenen Schaden und den des anderen Zahlen unabhängig vom eigentlich schuldigen und das kann einen in den finanziellen Ruin treiben.

Sonny06011983 21.06.2009 21:22

Zitat:

Zitat von K3-VET (Beitrag 358359)
Ich sehe keinen Grund, warum auf den Beifahrersitz kein normaler Kindersitz drauf soll. Ist der Platz zwischen dem Armaturenbrett und dem Sitz kleiner als bei anderen Autos? Das kann ich mir kaum vorstellen. Auch sollte dann in anderen Anleitungen stehen, dass der Beifahrersitz bei Kindersitzgebrauch so weit wie möglich hinten sein muss.

Hier ist (glaube ich) auch kein normaler Kindersitz gemeint, bei dem das Kind in Fahrtrichtung blickt, sonder eine Babyschale, bei der das Kind liegt und in Richtung Rückenlehne schaut. Diese ragt mit ihrem Rand sehr weit nach vorne und kann vom Airbag erfasst werden. Das ist definitiv extrem gefährlich für's Kind.

Zitat:

Zitat von Rainer (Beitrag 358361)
Nichts anderes hatte ich gesagt, aber die können danach BESONDERS krass sein, denn wenn irgend ein Sachverständiger auf die idee kommt dass das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls keine Zulassung haben hätte dürfen dann muß der Besitzer den eigenen Schaden und den des anderen Zahlen unabhängig vom eigentlich schuldigen und das kann einen in den finanziellen Ruin treiben.

Dann meinten wir ja beide dasselbe :gut:

K3-VET 21.06.2009 21:42

Zitat:

Zitat von Diana (Beitrag 358332)
Zu meinem Erschrecken muß ich nun in der Betriebsanleitung lesen, daß überhaupt kein Kindersitz (also auch keiner der nach vorne schaut) auf für den Beifahrersitz "geeignet" ist. Heißt das, daß unsere Tochter die nächsten 12 Jahre den Copen nur von außen anschauen darf?

Mein Text bezog sich auf das da.

Diana 22.06.2009 23:10

Hallo nochmal,

daß die Babyschale, die nach hinten schaut nicht erlaubt ist, damit hab ich mich ja inzwischen abgefunden. Aber auf der Betriebsanleitung wird ja auf 2 Seiten erklärt, daß die Beifahrerseite für alle Kindersitze nicht "geeignet" ist :cry:. Und beim Linkslenker soll wohl das gleiche in der Betriebsanleitung stehen. Warten wir also, was Daihatsu sagt. Weiß jemand, ob man parallel dazu beim TÜV oder bei der Polizei oder irgendwo anders eine verbindliche Auskunft bekommen kann?

Rainer 23.06.2009 06:06

Zitat:

Zitat von Diana (Beitrag 358536)
Hallo nochmal,

daß die Babyschale, die nach hinten schaut nicht erlaubt ist, damit hab ich mich ja inzwischen abgefunden. Aber auf der Betriebsanleitung wird ja auf 2 Seiten erklärt, daß die Beifahrerseite für alle Kindersitze nicht "geeignet" ist :cry:. Und beim Linkslenker soll wohl das gleiche in der Betriebsanleitung stehen. Warten wir also, was Daihatsu sagt. Weiß jemand, ob man parallel dazu beim TÜV oder bei der Polizei oder irgendwo anders eine verbindliche Auskunft bekommen kann?


Ich würde damit schon einmal zum TÜV oder zum ADAC gehen und dort nochmal nachfragen wie die diese Lage einschätzen.

Einfach eine Rechtsauskunft einholen da spricht überhaupt nichts dagegen....

Ich persönlich kann es mir NICHT vorstellen das man überhaupt keinen Kindersitz vorne befestigen darf, das kann ich mir einfach nicht vorstellen....


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