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oki habst ja recht , war nur ne fixe idee, werd mir wohl in berlin nach einen 501zer wrack umsehen......:wusch:
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@ Bluedog
Aus welchem Finger saugst du dir die 40 km/h ? ( Gemäß deutscher StvO !) Ich als Fahrlehrer bin zwar schon 15 Jahre aus dem Geschäft, aber , ähem , 40 km/h auf der BAB ist Selbstmord . Glaubst du irgendein Trucker realisiert das ? Aus reinem Selbsterhaltungstrieb würde ich dort 90 km/h fahren . @ Grenadir Schon mal was von Autovermietungen gehört ? :wusch: Mit einem 201 einen anderen Wagen abschleppen :stupid: |
Alleine die Strecke würde mich schon abschrecken. Das ist zum Schleppen definitiv zu weit.
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ach um die strecke hätte ich mir keine gedanken gemacht , ich habe schon ein auto von Bochum nach Berlin geschleppt ,allerdings war das damals mit ein vw-bus als schlepper, aber ich habs ja schon aufgegeben, muss mir halt in Berlin ein l501 als wrack besorgen preißgünstig....habe ebend nur noch kein gesehen......:stupid:
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Schleppen über so große Entfernungen ist eh erstmal nicht gestattet.
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Salut!
Abschleppen = Schleppen eines defekten PKW bis zur nächsten Werkstatt oder bei geringer Entfernung zum Wohnort des Besitzers (des defekten PKW) = z.B. Nothilfe bei Panne Schleppen = Schleppen über längere Distanzen ohne "Nothilfe". Hierzu ist eine Schleppgenehmigung erforderlich. Weitehin war es früher so, dass der Fahrer des schleppenden Fahrzeuges den LKW-Schein brauchte (auch wenn ein PKW einen PKW geschleppt hat). Ob es hier dank EU-Regeln eine Änderung gegeben hat weis ich nicht. Einfach so mal eben einen platten Cuore über etliche km schleppen kann also teuer werden, wenn man von der Polizei erwischt wird und die Herren keinen guten Tag haben :grinsevi: Rene |
Eine nochmalige Recherche ergab, dass es in D tatsächlich keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit fürs Abschleppen gibt. Allerdings war ich noch grosszügig, als ich meine 40km/h herausposaunte, wenn man es denn genau nimmt:
http://www.fahrschulforum.de/?reload...91163_msg.html In der Schweiz (wo ich ja nun mal herkomme, und fahren gelernt habe) gibt es aber tatsächlich eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fürs Abschleppen. Bitte das Augenmerk auf Art. 5 Abs 1 lit. c) Ziff. 1 VRV (=Verkehrsregelnverordnung; SR-Nr. 741.11) richten, der da lautet: "Die Höchstgeschwindigkeit beträgt: [...] 40km/h beim 1. Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen höhere Schleppgeschwindigkeiten gestatten, namentlich für feste Abschleppvorrichtungen, welche die Lenkung des geschleppten Fahrzeuges gewährleisten, 2. Nachziehen eines leeren Abschlepprollis; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen, namentlich für den Einsatz auf Autobahnen und Autostrassen, höhere Geschwindigkeiten gestatten; [...]" http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a5.html |
Dachte ich mir Fabi, dass es so eine Regelung in der Schweiz gibt, sonst hättest du es ja so nicht angegeben.
Das mit dem Abstand vs. Geschwindigkeit klingt allerdings sehr logisch. Ich für mein Teil würde selbstständiges Abschleppen auf der Autobahn grundsätzlich vermeiden. Dafür gibts den ADAC oder andere, die haben viel mehr Ahnung und auch die nötige Aufmerksamkeit durch die gelben Leuchten, ansonsten wäre es mir aufgrund der LKW´s echt zu gefährlich. Aber wie gesagt, dass ist meine persönliche Meinung. |
Hier habe ich mal einen Interessanten Bericht zum Thema abschleppen gefunden. www.meine-auto.info <--- Klick mich, ich bin ein Link!
Gruß Simon |
Der Link ist ja sehr gut. Bis auf den Punkt mit der Höchstgeschwindigkeit.
Mit 50km/h möchte ich nicht in einem Auto ohne ABS und Bremskraftverstärker sitzen, das dem vorausfahrenden auf weniger als 10m Abstand folgt. Gewöhnlich sinds so 5m, was ein Abschleppseil lang ist. Noch weniger, wenn auch noch die Servolenkung ausfällt. Die Lenkung geht dann nämlich schwerer als bei einem Auto, welches gar nicht erst Servolenkung hat. |
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