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Hab ich niht verstanden. |
Andere Räder?
Servus,
meine Verlobte hat einen L701 mit der Reifengröße 145/80 12. Kann man ohne Probleme, also TÜV usw. z.B. 155/65R13 montieren? Gruß Jo |
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Die sind meiner Erfahrung nach sehr hilfsbereit und fix. Die 3 Größen sind doch auch in der Bedienungsanleitung wieder zu finden. Mein ich. Die Differenz kann ich aber auch nicht ganz nachvollziehen. :gruebel: |
Zur Eintragung neuer Reifen kann auch das COC herangezogen werden. Da stehen alle Reifengrößen drin, die zulässig sind. Beim alten Fahrzeugschein sind das dann auch alle Größen, die dort bereits drinstehen. Beim neuen Fahrzeugschein steht dann nur noch die kleinste drin.
Wegen der Abweichung von 7%: Das ist erklärbar, denn der Wegstreckenzähler darf 4% in beide Richtungen abweichen, und der Tacho darf 10%+4km/h mehr anzeigen. Also meines Erachtens ist das noch nicht außerhalb der Toleranz. |
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Ist bei uns allen ja bereits ab Werk im Schein eingetragen (und hat eine Abweichung von 1%). |
Hi,
bei unserem Fahrzeubrief steht keine einzige Grüße drin. Den Schein hatte ich gerade nicht zur Hand. Habe mich mal an Daihatsu gewendet mit der Fahrgestellnummer und dies war die Antwort: Sehr geehrter Röder, vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Betriebserlaubnis sind für den DAIHATSU CUORE L701 folgende Raddimension zugelassen: 145/70 R12 69 S auf 12x4.00B, ET 35 155/65 R13 73 S auf 13x4.50B ET 45 Bitte bedenken Sie, dass die Räder (Felgen) nicht nur den geforderten Maßen entsprechen müssen, sondern auch eine eigene Betriebserlaubnis für die Verwendung auf einen DAIHASU Cuore L701 besitzen müssen. Wir empfehlen Ihnen sich beim DAIHATSU Servicepartner beraten zu lassen. www.daihatsu .de >> Servicepartnersuche Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt! Mit freundlichen Grüßen Christian Amenda Geschäftsführer Na dann wird es mal so sein ;-) Gruß Jo |
Im Fahrzeugschein sind nur die 145 er eingetragen.
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Seit Ende September 2005 wird bei Ummeldung/Anmeldung nur noch die neue Zulassungsbescheinigung Teil I (alter Fahrzeugschein) und Teil II (alter Brief) ausgegeben.
In der ZB I steht nur noch die kleinste Reifengröße drin, in der ZB II stehen solche Daten gar nicht mehr drin. Sollte man also in die Verlegenheit kommen, die neuen Papiere ausgehändigt zu bekommen unbedingt den entwerteten alten Brief geben lassen. Muss man aber ansagen, sonst wird der alte Brief vernichtet! Dort stehen alle eingetragen Reifengrößen (und noch mehr) drin. Fahrzeuge ab 2007 haben immer das COC (steht für Certificate of Conformity) dabei, in dem alle relevanten Daten drin stehen. Bei älteren Fahrzeuge noch ohne COC und vernichtetem alten Brief sind solche Daten leider ganz weg :nixweiss: Was viele auch nicht wissen: Das COC ist genau so wichtig wie ZB I+II. Da dort auch die Fahrgestellnummer drin steht, ist eine andere COC nicht hilfreich. |
Hi Dino,
vielen Dank für deine sehr ausführliche Erklärung. Echt TOP :top: Besser hätte man das nicht schreiben können und ich weiß jetzt bescheid. Gruß Jo |
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