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sirionpower 01.07.2004 17:37

Hallo

Das ist leider falsch du darfst Sie nicht einmal verbaut haben, das heist jeder der eine solche Röhre unter seinem Auto hatt auch wenn sie nicht eingeschaltet ist hat keinen TÜV mehr!!!!

SIRIONPOWER

whitecuore 01.07.2004 19:50

ich habe rechts und links 90cm röhre und die sind am limit von der länge

kiter 01.07.2004 21:22

Zitat:

Zitat von sirionpower
Hallo

Das ist leider falsch du darfst Sie nicht einmal verbaut haben, das heist jeder der eine solche Röhre unter seinem Auto hatt auch wenn sie nicht eingeschaltet ist hat keinen TÜV mehr!!!!

SIRIONPOWER

hast du en urteil oder was ähnliches amtliches dazu? weil die rechtsgrundlage die ich bis jetzt kannte war das du sie zwar montieren, beim fahren aber net anhaben darfst

dj-psyko 02.07.2004 00:51

ganz ruhig,

ich hab hier eine Kopie von einem Fahrzeugschein wo die Unterbodenbeleuchtung eingetragen ist. Es ist also legal möglich eine Unterbodenbeleuchtung zu installieren aber nur mit der Beschränkung das diese an die Tür gekoppelt ist und kein extra Schalter dafür vorhanden ist. Eine Eintragung/Abnahme ist Notwendig

Eintragungstext: 160045*M.Blauer Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung LKS.U.RE.Gekoppelt M. Türkontaktschalter.

Wer es nicht glaub ich scann es gerne ein.

@thommyboy was meinste mit Platz? Die Röhren sind 122cm und 92cm Abstand von der Fahrzeugkante sind ca 5cm. Nach unten ist noch genug Platz die Kante ist tiefer als die Röhre

kolbie 02.07.2004 09:53

jo muss ich dj recht geben...wenn eingetragen kein problem... muss aber auf türschalter und wird als ausstiegshilfsbeleuchtung oder so bezeichnet:)

Teppi 02.07.2004 12:03

öhm dj ich hatte gerne ne kopie... email bekommst per pn.

geggi 02.07.2004 12:46

So eine Sche.... ! :evil: Viel zu viele haben Unterbodenbel. :(
Muss mir vohl noch was anderes überlegen ! :idea: :wink:
Mein Hirn läuft so langsam aber HEISS !!
Villeicht ein Tip von Jemanden :?:

Rainer 02.07.2004 13:24

Oh ja, ideen hätte ich genug. Nur zuwenig zeit und zuwenig Geld im moment.

optisches Motorraumtuning (chrom und beleuchtung und Hochglanz)
, Seitenblinker mit LED Technik,
eine frei programmierbare Laufschrift in der Heckscheibe etwa. "überhol mich doch wenn du kannst" das man immer wieder leicht anpassen kann mit ein paar fertigen Texten drinnen.
Eine RICHTIG laute Hupe etwa aus einem Mercedes.

Lauter solche sachen halt... *g*

kiter 02.07.2004 18:32

ok, das mit der unterbodenbeleuchtung als "türlicht" kannte ich auch schon, aber wie siehts mit dem aus was ich geschrieben hab? weiß da jemand was zu? sonst muss ich mich selbst mal erkundigen

dj-psyko 02.07.2004 19:15

@anders darfst du deine anders UB nicht benutzen (ausser auf privaten Gelände wo die StVo net gilt). Die Ub darf verbaut sein allerdings darfst du keine möglichkeit haben diese im Auto einzuschalten. Steh alles mehr oder weniger in der StVo.

Ist genau das selbe wie mit der Lachgas einspritzung, anlage darf verbaut sein aber die Flaschen dürfen nicht gefüllt sein.


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