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keine frage, mag gut sein das die wirkung nicht beeinträchtig ist, ist aber nicht geprüft und somit bedenklich
ein auto mit gasantriebsumrüstung ist auch meist besser in den abgaswerten, aber ohne nachweis geht gar nichts (abgasgutachten 1000-1500euro) gruß klasse |
Hallo,
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Meine Werkstatt sagt sogar, dass meine Toyota-Blinker mit am YRV erlaubt sind, und dass theoretisch auch die BE erloschen ist. Nur möchte ich denjenigen sehen, der weiß, dass die gar nicht an den YRV rankommen. Bis denne Daniel |
Nun ja, ich guck einfach bei Gelegenheit mal drauf und dann sag ich Bescheid.
Greetings Stephan |
Was ist damit eigentlich sagen wollte, ist eben folgendes:
Ich halte es für schwer unwahrscheinlich, dass irgendjemand auf die Idee kommt, das die Blinker nicht Original sind, schon gar nicht am Unfallort. Weiß ja keiner wie es gehört, außer der Polizist oder Unfallgegner fährt nen Daihatsu ... Und umgebaut sind die Blinker schnell wieder ;) Greetings Stephan |
[quote]Meine Werkstatt sagt sogar, dass meine Toyota-Blinker mit am YRV erlaubt sind, und dass theoretisch auch die BE erloschen ist.[php]
??? was denn nu? erlaubt oder nicht? hatte bei meinem chefe (praktikum bei DEKRA) nachgefragt wegen weisse blinker vorn beim g200gti er meinte, solange die bauartgenehmigt sind (also von einem fahrzeug was hier in deutschland zugelassen ist - kennzeichung blinker), funktion gewährleistet ist, die schaltung nicht beeinträchtigt wird (logo, die elektrische schaltung des blinkers) und die fahrzeugumrisse erhalten bleiben (auch keine scharfen kanten) ---> braucht der kram nicht mal eingetragen werden ---> komplett legal gruß klasse |
sichtwinkel müssen aucherhalten bleiben
quote hab ich verbockt :oops: , naja harter tag |
Hallo,
Zitat:
Bis denne Daniel |
die sakura blinker sind nicht geprüft und zugelassen aber was solls
das erkennt kein mensch. mit den golfblinker vorn und seitlich hatte ich auch noch keine probleme beim tüv |
Da muß doch eigentlich nur eine Orangene Leute rein und gut is!
Ich denke da mekert dann auch der TÜV nicht mehr rum, wenn das eintragen soll !??? Ist halt die Frage, auf wen man trifft. Die Opel und Golf haben ja auch schon Serienmäßig diese Klarglasseitenblinker drauf! (Da soll es gehen aber bei unseren Dai`s nicht ?????) Gruß Simon |
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eintragen lassen geht nur mit gutachten oder du lässt die gutachten erstellen zb: materialnachweis für das verhalten bei unfall (splitter bildung usw.), leuchtstärke - hält es die gesetzlichen vorgaben ein (zu hell? zu dunkel?), stimmen die sichtwinkel noch (strahlt sie in beide richtungen?), markierung/dokumentation usw. wenn du nur eine orange birne reinmachst, sag mal welche wattzahl du nimmst! ich nehme an die selbe wie drin ist, oder? tja nu ist sie aber orange, also dunkler, stimmt die leuchtkraft noch? ist es jetzt milchiges glas oder klares plastik? da kann sich auch einiges ändern also du merkst, das soll ein einziger gutachter ohne hilsmittel und gutachten eintragen und das tausendfach?? der macht ein fehler und ist ruiniert! Zitat:
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also: einfach genehmigte zweckentfremden!! gruß klasse |
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