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hä, seit wann gehten das. Ich dachte wenns eingetragen ist dann ists eingetragen. Da kann doch nicht einfach ein Streifenpolizist sagen, dass man das wieder abbauen muss, obwohls eingetragen ist -- das wäre mir neu...
dRunks |
Eben und was einmal eingetragen wird auch immer eingetragen bleiben. Es kommt immer drauf an ob es den "Verkehrsteilnehmern" Schadet es keinen ... dann ist es ok :D Also es ist eine Glückssache ;)
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blödsinn!
wenn etwas nicht der stvzo entspricht ist es trotzdem illegal, aber die schuld liegt dann beim prüfer, nicht beim fahrzeughalter, wobei der ja für sein fahrzeug verantwortlich ist und vom prüfer regress fordern muss problem ist auch hier: du kannst nur noch zu diesem einem prüfer gehen, die anderen fassen dein auto dann nicht mehr an....und wenn dein prüfer wegen zu vielen gefallen zwangsurlaub hat, kannst du deine eintragungen vergessen und der polizist auf der straße kann dir sehr wohl bei offensichtlichen falscheintragungen dein auto stillegen ---> denn die allgemeine betriebserlaubnis ist auch so erloschen ---> kein versicherungsschutz Zitat:
aber macht ruhig, wenn der hammer von oben kommt, kauft ihr euch neue leuchten, zahlt ordentlich bußgeld, habt punkte in flensburg (min. 7 punkte) und es ist ein arbeitloser mehr in deutschland gruß klasse |
Servus, klar das Thema hatt ich auch schon mal angesprochen!
mit dem Ergebnis, das der Aufwand einfach nicht wirklich lohnt. @KL Du brauchst nicht nur jemanden, der es bei Dir einträgt, sondern einen , den Du jedesmal dabei hast, wenn Du damit fährst! Ne, quatsch bei Seite Also, Xenonlampen sind 1. länger als normale h4, was bedeutet der Brennpunkt dieser Parabel liegt außerhalb und das sieht dan so aus, wie wenn Du eine Taschen lampe nimmst und mal den reflektor verstellst! 2. der einbau mit dem Brenner ist keine einfache Sache, (Ich weiß, jetzt, das es für Dich kein problem ist) 3. die automatische Höhenverstellung der scheinwerfer in einen L7 zu bauen, ist zwar möglich, aber abzuraten, weil es keinen Sensor zur Abgleichung gibt! 4. und wenn Du es trotzdem einbauen möchtest, dann wird wahrscheinlich jedes entgekommende Fahrzeug von Dir geblendet , siehe Parabel ! Kauf dir die aus dem Laden Phillips oder so die so weißblaues Licht erzeugen ähnlich wie Xenon. ich glaube da steht sogar Xenon drauf ! die sind H4 und zugelassen. Ist zwar nicht befriedigend, aber auch nicht ganz so teuer wie echte Xenon mit Brenner. Gruß Simon |
oder alternativ auch schon ein paar mal geschrieben. hella xenon module. das sind komplette leuchten, die selben die auch in den hella doppelsscheinwerfern drin.
http://www.hella.com/produktion/Hell..._Front_1_C.jpg http://www.hella.com/produktion/Hell...f_4_Doppel.jpg die kannst du an einen ?metall? halter schrauben und drumherum eine gfk-abdeckung formen. die lampen haben ein gutachten sind aber etwas teurer. die modulle bekommst du als xenon, bixenon, h7fernlicht, h7ablendlicht, front und heckblinker, rücklicht, bremslicht, standlicht |
Zitat:
den kannst du aber dann nicht bringen und eine zerstörungsprüfung bringt dir nichts, weil du selbst ja kein qualitätssicherungssystem nachweisen kannst und somit nicht sicher ist ob ein teil gleich dem anderen ist gruß klasse |
blech kann man nicht so schön formen.
evtl. kann man sich gfk matten + harz von einem profianbieter kaufen z.b http://www.gaugler-lutz.de die haben mir für ein semesterprojekt mal muster geschickt (hartschaumplatten,gfk und carbonmatten) da sind dann auch festigkeitsangaben bei. und bei so kleinen sachen wie einer abdeckung/verkleidung sollte das eigentlich reichen. |
splitterbildung beim gutachten auch mit bei?
denn es geht ja auch um die verletzungsgefahr die entstehen kann wenn das teil durch einen unfall splittert und egal wie groß das teil ist, es ist im außenbereich und somit muss es nachgewiesen werden gruß klasse |
Was es alles so gibt omg ... aber ich glaube ich lasse das mit dem Xenon ... Ich gebe zu bald wird Ford gefahren :P
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Zitat:
Greetings Stephan |
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