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321 04.03.2008 08:00

Wenn sie echt sind, dann sind E-PRüfzeichen schon ok.
Aber ob sie echt sind ist manchmal schwer zu beweisen. Denn wenn der Tüvler nur ein kleines bisschen Bedenken hat, wird er Prüfberichte u.ä. nachfordern.
Wenn man diese nicht beschaffen kann, dann hat man eben ein Problem.

So ein E-Zeichen ist Ruck-Zuck ins Plastik gemacht. Eine Prüfung nach europäischen Recht nicht.

Challenger 04.03.2008 08:42

keiner der 1000 leuchten bei ebay anbietet und eine richtige frima ist fälscht ein E zeichen!!!
da ist der viel zu leicht greifbar!

und wenn ein E zeichen zu unrecht verliehen wurde, dann ist das kein problem des endverbrauchers... wenn die dinger nachher vom markt genommen werden ok, aber die verkauften müssen garantiert nicht abgebaut werden... so war es bei einigen luftfiltern, heckspoilern und so auch... die durften dann eben ab diesen zeitpunkt nicht mehr varbaut werden...

321 04.03.2008 09:18

Wenn der Tüvler oder der Polizist das Teil bemängelt, will der auch Nachweise sehen, dass das E-Prüfzeichen echt ist. Hier kommst du ins Spiel und solltest diese Nachweise auch liefern können. Ansonsten ist Abbauen angesagt und u.U. die Weiterfahrt bis dahin verboten.
Ich kann mir keinesfalls vorstellen, dass sie das durchgehen lassen, und du es dann angebaut lassen kannst, sollte sich ein Fake herausstellen. Gerade bei Lichttechnischen Anlagen kennen die keinen Spaß.

tiefschwarz 04.03.2008 11:06

meine rede,
bis jetzt hab ich noch keine antworten weiter erhalten. ich hatte ja erneut nach prüfnummern etc (wie auf materiaclubseite beschrieben) gefragt und plötzlich kommen keine antworten mehr. gutachten (als pdf etc) kann man mir auch nicht zur verfügung stellen... das lässt mich zweifeln. ich find aber die hellateile schei*** und ganz schön teuer und deshalb werde ich weitersuchen. bis ich was schickes gefunden habe. bei wikipediahab ich endlich mal was sinnvolles gefunden was alle e-prüfzeichen-debatten beenden sollte weil das noch nichts aussagt. mit e-prüfzeichen kann ja schon sein aber es muaa eine zulassung laut ece norm R87 vorhanden sein: http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht Welche leuchten das nun erfüllen ist mir halt noch schleierhaft. die von hella bestimmt aber die sehen wie gesagt sch***** aus...

wir werden sehen...
ich will alles legal und ohne stress mit niemanden zu bekommen also bleib ich dran

der falk alias tiefi alias tiefschwarz

bluedog 04.03.2008 12:07

Schon mal dran gedacht einfach beim TÜV nachzufragen, was da alles an Papierkrieg verlangt wird, und woran man ggf. erkennen kann, ob ein Teil die einschlägigen Normen erfüllt? Wenn die ein Teil nicht eintragen wollen, wissen die doch auch immer warum. E conterario müssen die also auch sagen können, was man zur erfolgreichen Eintragung alles vorweisen können muss.

Challenger 04.03.2008 12:16

also wenn du ein e prüfzeichen draufhast, würde ich das ding ohne schlechtes gewissen dranbauen, was hat den alles prüfzeichen beim zubehör, da müßtest ja alles anzweifeln...

tiefschwarz 05.03.2008 14:00

ich hab ne antwort bekommen
 
und zwar zur anfrage diesen artikel betreffend
Zitat:

Zitat von tiefschwarz (Beitrag 282893)
da hab ich noch mal gesucht... und das gefunden::grinsevi:

http://www.dectane.de/artikeldet.php...7b8491ea0f3701

bei ebay für 99€:stupid: und dieser link oben für 79€.:idee:

hab ich grad das in meinem virtuellen briefkasten gehabt:

Guten Tag,

Diese Leuchten befinden sich noch in der Entwicklung und werden alle nötigen Kriterien erfüllen. Sie können ab Aprill bestellen!

Viele Grüsse,
Ihr dectane team


Dectane GmbH - Dauthestr. 6 - 04317 Leipzig / Germany
T +49 700 04050605
F +49 700 04050606


nun dann würde ich an dieser stelle mal sagen wollen das ich im april noch mal schaue weil ich diese geräte doch recht nett finde. wenn rechtlich soweit alles in ordnung ist dann ists gekauft.

im augenblick warte ich auch immernoch auf eine antwort vom tüv. ich werde dazu berichten...

schönen tag noch:grinsevi:

tiefschwarz 06.03.2008 09:42

heute die antwort vom TÜV:

Guten Tag,
zum Thema Tagfahrleuchten folgendes:
Prüfzeichen auf dem Glas (Streuscheibe) RL im Kreis E... Länderkennzahl und unter dem Kreis eine fortlaufende Genehmigungsnummer z.B. 001015.

Tagfahrleuchten müssen automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein.

Über Einbaumaße liegen uns keine Kataloge vor.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.Ing.(TU) Hans-Ulrich Höhn
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Niederlassungsleiter
Tel.: 0351/4202219
Fax.:0351/4202247
Handy:0160/3602606
mailto:h.-ulrich.hoehn@tuev-sued.de
http://www.tuev-sued.de


dann hab ich noch mal weitergesucht und das gefunden:

Das E-Prüfzeichen ist ein großes "E" im Kreis oder ein kleines "e" im Rechteck, gefolgt von der Länderkennzahl des Landes, in dem die Prüfung gemacht wurde (also nicht unbedingt des Herstellungslandes, das kann auch ausserhalb Europas liegen). In der Nähe dieses Prüfzeichens steht noch eine längere Nummer, die die jeweilige Norm angibt.

"...
§ 21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften.
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgerührt worden ist. § 22 a bleibt unberührt.

(1 a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1 a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".
...."

Länderkennzahlen:

1 = Deutschland
2 = Frankreich
3 = Italien
4 = Niederlande
5 = Schweden
6 = Belgien
7 = Ungarn
8 = Tschechoslowakei
9 = Spanien
10 = Jugoslawien
11 = Großbritannien
12 = Österreich
13 = Luxemburg
14 = Schweiz
15 = nicht vergeben
16 = Norwegen
17 = Finnland
18 = Dänemark
19 = Rumänien
20 = Polen
21 = Portugal
22 = GUS
23 = Griechenland
24 = Irland
25 = Kroatien
26 = Slowenien


nun hab ich noch ne frage zur tüv-ansage. da stand folgendes:

Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchten einschaltbar sein.

sind begrenzungsleuchten die standlichter??? ich dachte bis jetzt ich darf nur tfl vorne automatisch bei "zündung an" anschalten aber die standlichter müssen aus bleiben. nun klingt es so als könnte ich die sache auch so anschließen das ich das
standlicht anschalte... tfl gehen mit an.
abblendlicht anschalte... tfl gehen aus?
das ganze läuft nicht automatisch über die sache mit zündung an. somit hab ich auch die option alles dunkel zu lassen auch wenn der motor läuft.
hab ich das so richtig interpretiert???

danke der falk alias tiefi

Challenger 06.03.2008 11:43

also bei audi gehen die tagfahrlichter doch auch net aus wenn der scheinwerfer an ist, oder doch :gruebel:

pförtner 06.03.2008 12:00

Tagfahrlicht + Audi
 
Zitat:

Zitat von Challenger (Beitrag 284020)
also bei audi gehen die tagfahrlichter doch auch net aus wenn der scheinwerfer an ist, oder doch :gruebel:

Bei AUDI ist das so, das die beim 1nschalten des Abblendlichts abdunkeln + dann als Standlicht gelten.
Darum kann man die Audi-Lampen nicht für andere Fahrzeuge benutzen.


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